Verwaltung und Veranlagung

Verwaltung des Wohlfahrtsfonds

Der Verwaltungsausschuss

Der Wohlfahrtsfonds wird vom Verwaltungsausschuss „verwaltet“. Es handelt sich dabei um ein ärztegesetzlich vorgesehenes Gremium, das in der Steiermark aus 12 Ärzt:innen der Vollversammlung, 2 Vertretern der Landeszahnärztekammer und dem kooptierten Seniorenreferenten besteht.

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist seit Mai 2017 Dr. Gert Kollegger, sein Stellvertreter ist PD Dr. Dr. Jürgen Prattes.

Alle an den Wohlfahrtsfonds gerichteten Anträge werden vom Verwaltungsausschuss behandelt. Die Mitteilung der Entscheidung des Verwaltungsausschusses erfolgt in Form eines Bescheides.

Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nicht öffentlich und finden alle 4 bis 6 Wochen – mit Ausnahme der Sommerferien – statt.