Informationen zur Meldepflicht

Von der Meldepflicht sind folgende Punkte erfasst:

  • jede Namensänderung sowie Änderung im Familienstand zB Verehelichung, Scheidung, Todesfall, Geburt eines Kindes, weiteres Studium (Urkunde/Bescheid ist der Meldung beizulegen)
  • jeder Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes (Adresse)
  • Änderung von Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • die Einstellung der ärztlichen Tätigkeit bzw. der Verzicht auf die Berufsausübung
  • die Wiederaufnahme der Berufsausübung

Ein Antrag auf Wiedereintragung ist vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit zu stellen!

  • jede Karenzierung gemäß § 59 Abs 1 Z 3 Ärztegesetz zB Mutterschutz, Elternkarenz, Väterkarenz, Papamonat, Bildungskarenz

Für angestellte Ärztinnen/Ärzte:

  • Beginn bzw. Beendigung eines Dienstverhältnisses
  • Wechsel des Dienstgebers/des Dienstortes

Für freiberuflich tätige Ärztinnen/Ärzte:

  • Eröffnung, Schließung oder Verlegung eines Berufssitzes (Ordination)
  • Eröffnung, Erweiterung, Verlegung oder Schließung von Ordinations- und Apparategemeinschaften sowie Beginn und Ende der Beteiligung an solchen
  • Aufnahme und Beendigung einer wohnsitzärztlichen (Neben-)tätigkeit zB Praxisvertretungen, Notarzt auf Werkvertragsbasis