Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation der Österreichischen Ärztekammer (ASV)
Seit 01.07.2015 sind alle Rechtsträger in Österreich verpflichtet, den Beginn, den Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes, den Abschluss der Basisausbildung, der Ausbildung zur Ärztin : zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin : zum Facharzt in der ASV einzumelden (§ 11 Abs. 7 ÄrzteG).
Bei diesen Meldungen handelt es sich somit um die Meldung über die Besetzung einer Ausbildungsstelle – sowohl für die Ausbildung nach ÄAO 2006 als auch nach ÄAO 2015.
Über Ihr individuelles dfp-Konto unter www.meindfp.at können Sie jederzeit Einsicht in Ihr persönliches ASV-Konto nehmen.