EU-Arbeitszeitrichtlinie wird nicht geändert - Anwesenheit im Spital bleibt Arbeitszeit
In der Nacht zum 28.4.2009 sind die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über eine Neuregelung der Arbeitszeiten in der Europäischen Union im sogenannten Schlichtungsverfahren gescheitert.
Hauptstreitpunkte waren die Definition der Arbeitszeit und vor allem die Opt-out-Regelung.
Im Gegensatz zum österreichischen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das die Bereitschaftsdienste der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte in vollem Umfang als Arbeitszeit wertet, beabsichtigten die EU-Kommission und der EU-Rat, die Bereitschaftsdienste in so genannte „aktive“ und „inaktive Phasen“ zu unterteilen, wobei letztere nicht als Arbeitszeit gewertet werden sollten.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 wird nicht geändert. Am Arbeitsplatz verbrachte Bereitschaftszeiten bleiben stets Arbeitszeit. Die jahrelangen Bemühungen der Bundeskurie angestellte Ärzte haben sich gelohnt. Das Scheitern der Versuche, die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu verschlechtern, ist ein Erfolg für die Europäischen Spitalsärztinnen und Spitalsärzte.