RESOLUTION des 119. Österreichischen Ärztekammertages in Goldegg


Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer lehnt die Einführung eines Bakkalaureats-Studiums an den Medizinischen Universitäten ab und fordert die Beibehaltung des einheitlichen und einstufigen Medizinstudiums auf hohem Niveau.

Dies wird wie folgt begründet:

  • Das Bakkalaureatsstudium führt zur Verknappung von Plätzen für das Medizinstudium, die dringend für die Ärzteausbildung benötigt werden.
  • Diese Entwicklung resultiert mittel- bis langfristig in Ärztemangel, da Anwärter für ein reguläres Medizinstudium angesichts der längeren Wartezeiten zu einem Ausweichen ins Ausland provoziert werden könnten.
  • Für das vorgesehene Bachelor-Studium gibt es keinen Bedarf, der sich in einem konkreten Berufsbild auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt.
  • Daraus folgt zwingend ein Bedürfnis der Absolventen nach Tätigkeitsfeldern, die weder sinnvoll noch nachgefragt sind.
  • Das EU-Recht sieht ein einstufiges sechs Jahre oder zumindest 5.500 Stunden dauerndes theoretisches und praktisches Medizinstudium vor. Nur eine nach diesen Regeln in einem EU-Staat absolvierte Ausbildung wird automatisch in allen anderen EU-Staaten anerkannt und berechtigt zur ärztlichen Tätigkeit im gesamten EU-Raum.
  • Aus der Perspektive der europäischen Freizügigkeit bringt ein zweiphasiges Medizinstudium daher keinerlei Nutzen.
  • Die Ausgaben für ein Medizin-Studium liegen international stets über den Kosten anderer Studienfächer. Angesichts eines Abschlusses, der zu keiner Berufsberechtigung führt, sind die für ein Bachelor-Studium entstehenden Aufwände nicht zu rechtfertigen.
  • Auch bei allen anderen Studiengängen, welche die Bologna-Kriterien bereits umgesetzt haben, zeigt sich große Ernüchterung. Hinsichtlich des Bachelor-Studiums Medizin registriert Deutschland eine hohe Abbrecherquote.
  • In 19 europäischen Ländern wurde die Einführung der Bachelor/Masterstruktur im Medizinstudium gesetzlich ausdrücklich untersagt.


Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer plädiert für eine gesetzliche Regelung, welche die Zweiphasigkeit des Medizinstudiums dezidiert ausschließt und an der gegebenen einheitlichen, stark wissenschaftsbasierten Studienordnung mit dem Abschluss eines Dr. med. univ. festhält.