Die Vorsorgeuntersuchung im Zusammenhang mit kurativen Leistungen

Am 1.10.2005 wird österreichweit (mit Ausnahme der beiden Vorreiter Tirol und Vorarlberg, die bereits mit 1.7. begonnen haben) die neue Vorsorgeuntersuchung eingeführt. Im Zuge dessen möchten wir Sie an ein gemeinsames Rundschreiben der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer Steiermark vom Herbst 2002 erinnern, welches sich mit kurativen Leistungen im Zusammenhang mit der Vorsorgeuntersuchung auseinandersetzt. Im Rundschreiben wurde unter anderem über Folgendes informiert:

Erweiterte Diagnostik im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

Das Leistungsspektrum der Vorsorgeuntersuchung ist in einem bundesweiten Gesamtvertrag geregelt. Daher ist eine Erweiterung dieses Untersuchungsumfanges prinzipiell nicht vorgesehen. Sollte aber auf Grund der Anamnese und/oder der erhobenen klinischen Befunde eine Untersuchung im Sinne einer Krankenbehandlung erforderlich werden, kann diese auch im Zuge der Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Laborbestimmungen, da ja sonst eine zweite Blutabnahme beim Patienten erfolgen müsste. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang aber die beiden folgenden Punkte:
  • Keine routinemäßige Erweiterung des Labors bei jedem Patienten unabhängig vom Krankheitsbild.
  • Sollten im Zuge der Vorsorgeuntersuchung auf Grund kurativer Notwendigkeiten zusätzliche Laboruntersuchungen notwendig sein, so ist dafür eine Verrechnung der Position 015 (Ordination) nicht zulässig. Das Gleiche gilt für die Position 101 (Blutentnahme aus der Vene).