Bezirksinitiativen Leibnitz und Voitsberg eingeleitet

Eintragungsfrist beginnt am 10. November und endet am 17.11.

Mit der Bitte um Bekanntmachung:
Graz (19. Oktober 2012).- Im Landesgesetzblatt Nr. 94/2012 bzw. 95/2012 wurden Eintragungsverfahren zu den Bezirksinitiativen Leibnitz bzw. Voitsberg angeordnet. Die Eintragungsfrist für beide Bezirksinitiativen beginnt am Samstag, dem 10. November 2012, und endet am Samstag, dem 17. November 2012. Eintragungsgebiet sind die jeweiligen Gemeinden der politischen Bezirke Leibnitz und Voitsberg.

 

Bezirksinitiative Leibnitz:

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 13. September 2012 mit Beschluss festgestellt, dass der Antrag auf Einleitung einer „Bezirksinitiative nach dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz 1986, LGBl. Nr. 87/1986 i.d.g.F. für den politischen Bezirk Leibnitz, betreffend die Erhaltung der bestehenden Versorgungsstruktur im Landeskrankenhaus Wagna und die Sicherstellung einer ortsnahen gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999" den nach dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz 1986 erforderlichen Voraussetzungen auf Einleitung einer Bezirksinitiative entspricht.
Die Durchführung des Eintragungsverfahrens wurde durch Verordnung im Landesgesetzblatt Nr. 94/2012 angeordnet.

 

Bezirksinitiative Voitsberg:

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 13. September 2012 mit Beschluss festgestellt, dass der Antrag auf Einleitung einer „Bezirksinitiative betreffend die Erhaltung der Geburtenstation im Landeskrankenhaus Voitsberg und die Gewährleistung der ortsnahen gesundheitlichen Versorgung gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999" den nach dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz 1986 erforderlichen Voraussetzungen auf Einleitung einer Bezirksinitiative entspricht.
Die Durchführung des Eintragungsverfahrens wurde durch Verordnung im Landesgesetzblatt Nr. 95/2012 angeordnet.

 

Graz, am 19. Oktober 2012

 

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