Beschuldigungen gegen Personen in der Ärztekammer – der aktuelle Stand

 

Fünf Fragen an den steirischen Ärztekammerpräsidenten Herwig Lindner

 

Sie haben Vorwürfe gegen Personen in der Ärztekammer, die von einer außenstehenden Person erhoben wurden, an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Warum?
Die Vorwürfe sind so schwerwiegend, dass wir dazu verpflichtet waren. Wir müssen als Behörde so handeln – das ist auch die eindeutige Aussage von zwei Rechtsanwälten, die wir zugezogen haben.

Der Zeuge bestreitet laut Aktenlage nun, dass er diese Aussagen gemacht hat. Die Ermittlungen wurden deswegen eingestellt. Was sagen Sie dazu?
Der Betreffende hat von sich aus das Gespräch gesucht, und zwar über unbedingt vertrauenswürdige Mittelspersonen. Er hat die Aussagen vor mehreren Zeugen gemacht und sie mehrfach telefonisch bestätigt. Warum er danach einen Rückzieher gemacht hat, kann nur behördlich ermittelt werden.

Warum haben Sie nicht nur intern untersucht?
Erstens verfügen wir nicht über die Möglichkeiten einer Strafbehörde. Zweitens kann man im eigenen Bereich nicht unvoreingenommen ermitteln. Das hätte uns zu Recht dem Vorwurf der Verschleierung ausgesetzt.

In den Medien ist zu lesen, dass Betroffene nun mit Verleumdungsklagen reagieren. Wie gehen Sie damit um?
Das ist deren Recht und es ist deren Entscheidung. Es erschwert aber, ihre Anonymität zu wahren und sie so zu schützen, wie wir uns nach Kräften bemüht haben.

Warum der Antrag auf Fortführung der Ermittlungen?
Am Ende darf kein Zweifel übrig bleiben. Daher ist der Rechtsweg komplett auszuschöpfen.