Beschuldigungen gegen Personen in der Ärztekammer 

Graz, 30. April 2013


Informationsschreiben an die Mitglieder der steirischen Ärztekammer:

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, um zur heutigen Pressekonferenz einzelner (teils ehemaliger) Funktionäre Stellung zu beziehen und Sie umfassend zu informieren.

Im Herbst 2012 hat sich ein gesellschaftlich anerkannter, pensionierter Manager mit dem Ansinnen an das Präsidium der Ärztekammer gewandt, diesem angeblich brisante Informationen geben zu wollen.

Den Kontakt hat er über vertrauenswürdige ärztliche Kollegen hergestellt. Daher wurde dieses Angebot eines persönlichen Gesprächs wahrgenommen. In dem Gespräch präsentierte der Betreffende mündlich und schriftlich eine Mischung aus Informationen zur Gesundheitspolitik, Schlussfolgerungen und Anschuldigungen. Beim Gespräch, an dem neben Präsidiumsmitgliedern auch die vermittelnden Kollegen teilnahmen, deutete der Manager auch an, über Malversationen innerhalb der Ärztekammer Bescheid zu wissen. Auf Nachfragen schilderte er Vorgänge zu konkreten Personen, über die er angeblich Bescheid wisse.

Nach dem Gespräch entschied sich das Präsidium, die gesundheitspolitischen Vorwürfe nicht weiter zu verfolgen. Die Schilderungen, die die Ärztekammer selbst betrafen, konnten aber nicht ignoriert werden. Das hätte nämlich bedeutet, als Ärztekammer behördliche Pflichten zu verletzen und sich dem Vorwurf der Vertuschung auszusetzen (wie es etwa wenig später im Falle der Salzburger Landesregierung in den Medien geschah).

Die behaupteten Vorwürfe gegenüber einzelnen Funktionären und Mitarbeitern selbst intern zu untersuchen, war aufgrund des Charakters der Vorwürfe und der eingeschränkten Möglichkeiten der Ärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht möglich. Sie mussten – so auch die klare Aussage von zugezogenen Rechtsanwälten und Juristen – einer geeigneten Strafverfolgungsbehörde, konkret der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien, zur Kenntnis gebracht werden.

Die Information der Öffentlichkeit hielten wir so knapp wie nur möglich, um eine Vorverurteilung von Menschen, an deren Unschuld wir von vornherein glaubten, möglichst hintanzuhalten.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen zu unserer Erleichterung bald ein, die juristische Analyse zeigte allerdings, dass die Ermittlungsmöglichkeiten noch nicht ausreichend ausgeschöpft waren. Daher wurde ein Fortführungsantrag gestellt, der jedenfalls zu einem rechtlich endgültigen Ergebnis führen musste – jeder Legendenbildung, es wäre doch etwas vertuscht oder nur oberflächlich untersucht worden, wurde so die Grundlage entzogen.

Nachdem das Landesgericht Wien als Oberbehörde die Entscheidung der Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte, könnte der Fall zu den Akten gelegt werden, was für die betroffenen Personen und die gesamte steirische Ärzteschaft sicherlich am besten wäre.

Gegen den pensionierten Manager, dessen Motive uns unbekannt sind und der unseres Wissens zuvor in keinem Kontakt zur Ärztekammer stand, haben Betroffene Verleumdungsklage erhoben, wie sie öffentlich bestätigten. Die Ärztekammer hat sich der Klage angeschlossen, weil durch die haltlosen Vorwürfe auch Schaden für die Ärztekammer entstanden ist.

Gleichzeitig haben, uns unbekannte, Personen auch Teile der Akten den Medien zugespielt. Das führt zwangsläufig dazu, dass die öffentliche Wahrnehmung weiter stattfindet, obwohl es keinen sachlichen Grund dafür gibt. Es schadet nur dem Image der Ärzteschaft.

Auch wird eine Argumentationslinie des Pensionisten wiedergegeben, der nun behauptet, unter Alkoholeinfluss gehandelt zu haben. Nun hat er zwar bei dem Gespräch Alkohol angeboten, aber fünf Ärzte, die bei dem Gespräch anwesend waren, konnten keine Beeinträchtigung seiner Urteilskraft feststellen. Außerdem hat er lange Zeit zuvor den Gesprächstermin gesucht und danach nicht nur einmal seine Behauptungen telefonisch wiederholt.

Betroffene behaupten auch, das Präsidium der Ärztekammer hätte aus politischen Gründen die Behörden informiert. Das ist schon deswegen absurd, da daraus kein politischer Nutzen zu erwarten war. Im Gegenteil: Wir haben die Vorgangsweise reiflich überlegt, weil wir einen entsprechenden öffentlichen Aufruhr erwarten mussten – es gab aber aus rechtlichen Gründen keine Alternative.

Dass aber Betroffene nun in einer Pressekonferenz am 30.4.2013 weiter den Weg in die Öffentlichkeit suchen, lässt sich wohl nur aus politischen Motiven erklären. Dabei wird offenbar auch in Kauf genommen, dass ihnen selbst, der Ärztekammer und der Ärzteschaft öffentlich Schaden zugefügt wird.

Das ist zwar unerfreulich aber nicht zu ändern. Beruhigend dabei ist nur, dass die behördlichen Ermittlungsergebnisse klar machen, dass dem Wohlfahrtsfonds und damit den Ärztinnen und Ärzten kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Und es gibt eine wichtige Erkenntnis: Wir haben bereits alle Schritte eingeleitet, das interne Kontrollsystem umfassend zu verbessern. Zu einer aktiven Mitwirkung daran laden wir alle konstruktiven Kräfte in der Ärztekammer ein.