Gemeinsame Presseaussendung der GPA-djp und der Ärztekammer für Steiermark

 

Bis zu 20,8 Prozent höhere Mindestgrundgehälter für Angestellte bei Ärzten in der Steiermark

GPA-djp/Ärztekammer für Steiermark/Kollektivvertrag


Rückwirkend mit 1.1.2014 werden für die Angestellten bei Ärzten in der Steiermark die KV-Gehälter der beschäftigungsreichsten Verwendungsgruppen um 16,3% bzw. 20,8% angehoben. Damit verdienen OrdinationsassistentInnen mit den dazugehörenden Zulagen mindestens 1.405 Euro,- brutto bei höherer Qualifikation 1.455,- Euro brutto. In Ausbildung befindliche OrdinationsassistentInnen erhalten 1.305,- Euro brutto. ++++

Mit großer Verantwortung wurde außerdem das Thema Arbeiten an den Tagesrandzeiten verhandelt. Um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten, werden in Zukunft vereinzelt Ordinationen bis 22 Uhr öffnen können. Die Sozialpartner vereinbarten hier eine Abgeltung der Normalarbeitszeit mit 125 % des Normalstundensatzes. Überstunden werden weiterhin mit 100 % Zuschlag vergütet.

„Wir sind bei branchenweiten Notwendigkeiten für vernünftige Regelungen ein konstruktiver Partner. Wir erwarten aber auch, dass die Arbeitgeber im Sinne ihrer Fürsorgepflicht handeln und Arbeitszeitregelung in größtmöglichem Einvernehmen mit ihren Beschäftigten treffen. Für uns war es wichtig, dass wir in einem Bereich mit vorwiegend weiblichen Beschäftigten nach der vollen Anrechnung der Karenzzeiten nun auch einen großen Schritt bei den Mindesteinkommen erreichten“, erklärt der Vorsitzende der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) Wolfgang Katzian: „Mit diesem Abschluss erhalten OrdinationsassistentInnen, die oft das organisatorische Rückgrat einer Ordination sind und durch das neue Gesetz für medizinische Assistenzberufe sogar weitere Kompetenzen dazu bekommen, ein Einkommen, mit dem sie auch auskommen können.“

Bei den Verhandlungspartnern ging es um gute Bedingungen für die Ordinationsbeschäftigten. Mit dem Ergebnis wird das, was bereits in der Praxis realisiert ist, auch formal umgesetzt. „Der Kollektivvertragsabschluss ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für unsere Beschäftigten“, allerdings liegen die Realeinkommen in der Regel schon jetzt deutlich über dem Kollektivvertrag, betont MR Dr. Jörg Garzarolli, als Vizepräsident und Obmann der Kurie "Niedergelassene Ärzte". Um dem Bedürfnis der Patientinnen und Patienten nach Öffnungszeiten der Praxen auch an den Tagesrandzeiten und Wochenenden gerecht werden zu können, war die Ermöglichung dementsprechender Arbeitszeitmodelle eine zentrale Herausforderung für die Ärztekammer Steiermark.

Dem Kollektivvertrag für die rund 6000 Angestellten bei Ärzten in der Steiermark wurde am 25.02.2014 von Vertretern der Kurie der niedergelassenen Ärzte in der Steiermark und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier unterschrieben und tritt mit 1. Jänner 2014 rückwirkend in Kraft.