Gehaltssystemreform - Umsetzung noch im Oktober


In der Sitzung der steirischen Landesregierung am 10. Juli 2006 wurde die zwischen der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. und der Ärztekammer für Steiermark verhandelte Gehaltsreform einstimmig beschlossen. Im Ausschuss des steirischen Landtags am 10.10.2006 wurde die Änderung ebenfalls einstimmig beschlossen. Zur Gesetzwerdung ist formal jedoch noch der Beschluss des steirischen Landtags notwendig. Aufgrund der Fülle der Themen in der letzten Sitzung des Landtags (58 Tagesordnungspunkte) konnte eine Behandlung des neuen Dienst- und Besoldungsrechtes nicht erfolgen und ist dieser Punkt auf der Tagesordnung für die Sitzung am 17. Oktober 2006.
So der steirische Landtag das neue Dienst- und Besoldungsrecht in der vorgelegten Form beschließt, wird aller Voraussicht nach die Einführung rückwirkend mit 01. Oktober 2006 erfolgen. Dies gilt jedenfalls für die dienstrechtlichen Bestimmungen und die neuen Gehaltsansätze. Für die Flexibilisierung der Arbeitszeit sind noch die notwendigen AZ-Vereinbarungen abzuschließen. Für jede Abteilung besteht hinsichtlich der Arbeitszeit eine Betriebsvereinbarung, die erst durch eine neue ersetzt werden muss. Wir werden diesbezüglich noch ein Gespräch mit der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. führen und nach dem 17. Oktober 2006 über das Ergebnis der Landtagssitzung und das Procedere bei der Abänderung der Betriebsvereinbarungen detailliert informieren.