AERZTE Steiermark 09/2025

 

Die Vorsorgeuntersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung kann von allen in Österreich versicherten Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einmal alle 365 Tage in Anspruch genommen werden. Ebenso haben Personen darauf Anspruch, die zwar nicht versichert sind, aber einen Wohnsitz in Österreich haben.

Nachdem es seit dem 1.1.2025 aktualisierte Tarife für die Vorsorgeuntersuchung gibt, möchten wir Ihnen eine Zusammenfassung der verschiedenen Vorsorgepositionen bei den Versicherungsträgern in Österreich zur Verfügung stellen.

ÖGK Steiermark

Seit 1.1.2025 wird für das „allgemeine Untersuchungsprogramm inkl. Laborblock“ ein Tarif von € 110,00 vom Versicherungsträger ausbezahlt. Die Vorsorgeuntersuchungspositionen im Überblick:

  • Position 970: Allgemeines Untersuchungsprogramm inkl. Laborblock – Tarif: € 110,00
  • Position 971: Allgemeines Untersuchungsprogramm inkl. Blutzucker ohne die übrigen Laborleistungen, für Männer –
    Tarif: € 98,10
  • Position 972: Allgemeines Untersuchungsprogramm ohne Blutzucker und ohne die übrigen Laborleistungen, für Männer –
    Tarif: € 97,36
  • Position 978: Allgemeines Untersuchungsprogramm inkl. Blutzucker ohne die übrigen Laborleistungen, für Frauen –
    Tarif: € 96,73
  • Position 979: Allgemeines Untersuchungsprogramm ohne Blutzucker ohne die übrigen Laborleistungen, für Frauen –
    Tarif: € 95,07

Da die Vorsorgeuntersuchungen in einem österreichweiten Gesamtvertrag geregelt sind, haben sich auch die Tarife bei der BVAEB und SVS geändert, wobei diese Träger andere Positionsnummern als die ÖGK Steiermark nutzen.

BVAEB

  • Position VU: Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm inkl. Labor) – Tarif: € 110,00
  • Position VUOL: Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm ohne Labor) – Tarif: € 95,00

SVS

  • Position VU: Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm inkl. Labor) – Tarif: € 110,00
  • Position VUOL: Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm ohne Labor) – Tarif: € 95,00

Darüber hinaus können bei der SVS folgende Vorsorgeleis-tungen abgerechnet werden:

 

  • Position JUNC: SVS-Gesundheits-Check Junior. Verrechenbar vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – Tarif: € 98,40
  • Position SC1: Senioren-Check für Patient:innen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben – Tarif: € 25,88

Patient:innen können unter bestimmten Voraussetzungen von der SVS den sogenannten „Gesundheitshunderter“ überwiesen bekommen, wenn Vorsorgeleistungen bei niedergelassenen Ärzt:innen in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817061&portal=svsportal

Kontrolle & Rücksprache

Für alle Vorsorgeleistungen bei den Versicherungsträgern gilt, dass Sie bitte den Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchungs-leistung per e-Card-Konsultation (VN) kontrollieren sollten. Die angeführten Tarife werden nur honoriert, wenn ein gültiges, elektronisches Befundblatt für die Patient:innen bei den Versicherungsträgern vorliegt. Und sollten Sie im Zuge einer Behandlung Ihrer Patient:innen eine Vorsorgeuntersuchung für sinnvoll erachten, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit der betroffenen Person und verrechnen Sie keine Vorsorgeuntersuchung ohne dementsprechende Zustimmung Ihrer Patient:innen.

Voraussetzungen für Verrechnung

Die Vorsorgeuntersuchung ist von niedergelassenen Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Fachärzt:innen für Innere Medizin sowie von Fachärzt:innen für Lungenkrankheiten verrechenbar, insofern ein aufrechter Vorsorgeuntersuchungsvertrag besteht.

Ein Vorsorgeuntersuchungsvertrag kann abgeschlossen werden, sobald das E-Learning-Tool der Akademie der Ärzte positiv absolviert wurde. Informationen zu diesem E-Learning-Tool finden Sie hier: https://www.arztakademie.at/el/vu

 

Tipp

Referent für Kassenärzt:innen Alexander Moussa rät: „Sind neben der Vorsorgeuntersuchung auch Leistungen der kurativen Medizin (z. B. Rezept- oder Überweisungsscheinausstellung) zu erbringen, so ist dies mit der Angabe der entsprechenden Diagnose in der Abrechnung zu begründen und die Leistungspositionen (z. B. Pos. 015 – Ordination bei der ÖGK) sind dem Versicherungsträger in Rechnung zu stellen. Leistungen ohne entsprechende kurative (Abklärungs-)Diagnose, im Sinne einer Erweiterung des Vorsorgeuntersuchungsprogramms, können jedoch nur mit der Patientin bzw. dem Patienten verrechnet werden, wobei hier auf jeden Fall die zu behandelnde Person vorab über selbst zu tragende Kosten zu informieren ist!“


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