AERZTE Steiermark 10/2017
 

KA-AZG: Zweite Etappe

Ab 1. Jänner 2018 beginnt die zweite KA-AZG -Etappe. Die maximal zulässige durchschnittliche Höchstarbeitszeit pro Woche reduziert sich von bisher 60 auf 55 Stunden – mit Opt-out. Laut KAGes ist das kein Problem.

Im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG), das ab 2014 novelliert wurde, gibt es drei Konstanten: Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt – wie schon vor der Änderung – 72 Stunden und die durchschnittliche Höchstarbeitszeit pro Woche in Stunden ohne Opt-out 48. Der gesetzliche Durchrechnungszeitraum für die durchschnittliche Höchstarbeitszeit beträgt – in der Regel – 17 Wochen, unter bestimmten Umständen ist eine Erweiterung möglich.

Um den Übergang zu erleichtern, wurde die bekannte Opt-out-Regelung geschaffen: Wer dieser zustimmt, hat eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit pro Woche von 60 Stunden, aber nur mehr bis zum 31. Dezember 2017. Ab 1. Jänner kommenden Jahres reduziert sich die Stundenzahl mit Opt-out auf 55. Gleichzeitig sinkt die erlaubte Maximaldauer eines verlängerten Dienstes bis 31.12.2020 von bisher 32 (am Wochenende 49) auf generell 29 Stunden. Praktisch heißt das, dass mit Opt-out statt bisher sechs nur mehr vier Dienste pro Monat und Person möglich sind.

KAGes: Wir schaffen das

Die KAGes ist nach eigenen Angaben überzeugt davon, dass sie auch mit dem verschärften KA-AZG keine Probleme haben wird. Denn laut KAGes wurden seit 2015 150 Planposten im ärztlichen Bereich zusätzlich geschaffen, von denen 98 Prozent besetzt sind, also 147.

Bereits bisher hätten 76 Prozent der ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden einhalten können, schon jetzt arbeite weniger als 1 Prozent der betroffenen Mitarbeiter mehr als 55 Wochenstunden, überschreite also – noch – jene Grenze, die ab dem 1. Jänner 2018 einzuhalten ist. Für die Zukunft gibt man sich kämpferisch-optimistisch: „Wir arbeiten natürlich daran, auch die 48-Wochenstunden-Grenze so früh wie möglich einhalten zu können“, versichert die Personalmanagement-Verantwortliche der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft, Christina Grünauer-Leisenberger . Ab Jahresmitte 2021 gilt die in der dritten und letzten Ausbaustufe nämlich generell.

Sorgen in den Häusern

Dagegen, dass wirklich alles paletti ist, sprechen aber Berichte aus einzelnen Häusern. So wird beklagt, dass Leiterinnen und Leiter (für die das KA-AZG so nicht gilt) einspringen müssen, damit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtskonform nicht besetzbare Dienste dennoch möglich sind. Es gibt aber auch Berichte darüber, dass in einzelnen Häusern junge Ärztinnen und Ärzte für mehr als die rechtlich möglichen sechs Dienste pro Monate eingeteilt werden.

Aber vielleicht sind das ja die punktuellen Probleme, deren Existenz die KAGes einräumt.
 

Foto: Wesiak

Grazer Straße 50a1
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