Lehrpraxis: Lösung gefunden – wenn sie in der Praxis stimmt

Die lang geforderte Finanzierung der Lehrpraxis ist gesichert. Das hat Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein Mitte Februar bei einer Pressekonferenz angekündigt. Jetzt geht es aber um die praktische Umsetzung mit den Spitalsträgern.

„Die Finanzierung der Lehrpraxen für die Jahre 2018 bis 2020 ist nun sichergestellt. Der Gesamtaufwand für die drei Jahre beträgt rund € 24,8 Millionen.“ So steht es in der Presseunterlage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Ministerin Hartinger-Klein informierte über den Erfolg, an ihrer Seite Hauptverbandsvorsitzender Alexander Biach, und seitens der Ärztekammer Präsident Thomas Szekeres sowie Vizepräsident Johannes Steinhart als Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte.

Das Lob folgte auf dem Fuß. „Ich freue mich, dass wir eine Einigung im Sinne unserer Ärztinnen und Ärzte und schlussendlich unserer Patientinnen und Patienten erzielen konnten“, erklärte die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Auch die Wiener Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger zeigte sich erfreut: „Die Lehrpraxis ist ein wichtiger Teil der Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin/zum Allgemeinmediziner. In der Arbeit vor Ort lernen die jungen ÄrztInnen nicht nur die tägliche Arbeit mit den PatientInnen kennen, sondern erhalten auch eine Einschulung in die Betriebsführung einer Praxis. Mit der gemeinsamen Finanzierung ist dieser letzte Ausbildungsschritt auf gute Beine gestellt.“

Das (verkündete) Modell sieht so aus: 25 Prozent kommen vom Bund – allerdings mit 4 Millionen Euro gedeckelt. Je 32,5 Prozent übernehmen Sozialversicherungen und Länder (ungedeckelt), 10 Prozent tragen die Lehrpraxisinhaber.

Weiter im Text der Presseunterlage: Mit den beschlossenen Förderungen werden für die Absolventen der Lehrpraxen 75 Prozent des Gehalts für die Ausbildungsdauer von sechs Monaten zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen bedeckt. Die restlichen 25 Prozent des zustehenden Gehalts werden vom Rechtsträger, bei dem der Turnusarzt angestellt ist, übernommen (da er dort noch drei Nachtdienste pro Monat absolviert). Die Höhe des Gehalts orientiert sich an dem Gehalt, das dem angehenden Arzt nach dem Landes-Gehalts- und Zulagenschema des im Bundesland zuständigen Rechtsträgers zustehen würde.

Allerdings waren keine VertreterInnen der Länder bei dem Pressegespräch anwesend – ein Schönheitsfehler, auf den auch Mikl-Leitner ansprach. Sie wies auch darauf hin, dass die Länder die Hauptfinanciers der Einigung seien. Nun aber geht es um die praktische Umsetzung, bei der Länder – und mehr noch die landeseigenen Spitalsträger, aber natürlich auch andere – eine ganz wesentliche Rolle spielen.

Die Österreichische Ärztekammer erarbeitet nun ein Konzept samt zugehörigen Vereinbarungen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die praktische Umsetzung für die unmittelbar Beteiligten (LehrpraxisinhaberInnen und in Lehrpraxis-Ausbildung stehende Ärztinnen und Ärzte) rechtlich sicher funktioniert. Nämlich so, dass es keine Probleme bei den Dienstverhältnissen gibt und die zugesagten Förderungen und Zahlungen mit möglichst geringem administrativem Aufwand fließen können.

„Die jungen Kolleginnen und Kollegen brauchen entsprechende Sicherheit, genauso aber die Ärztinnen und Ärzte, die sich als Lehrpraxisinhaber zur Verfügung stellen“, sagt Eiko Meister, steirischer ÄK-Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte.

Denn eines soll nicht passieren: dass die Lehrpraxis trotz Einigkeit über ihre Wichtigkeit und trotz der Bereitschaft aller, auch die Finanzierung zu sichern, in die Wirrungen der Bürokratie gerät – und an Attraktivität einbüßt.

Sofort, wenn eine konkrete Lösung für die Steiermark vorliegt, wird die Ausbildungsabteilung der Ärztekammer Steiermark alle Betroffenen umfassend informieren.

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Grazer Straße 50a1
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