AERZTE Steiermark 06/2021

 

Falsche Arzt-Bewertungen: Google reagierte „faktisch“

Falsche Arztbewertungen von nicht existenten Patientinnen und Patienten brachten einen Arzt in Troubles, aber auch zum Handeln: Der Leibnitzer Rechtsanwalt Herbert Emberger schrieb in seinem Namen an Google. Der Internet-Gigant antwortete zwar nicht, löschte aber die Fehleintragungen kommentarlos. Und genau das war das Ziel.

Martin Novak

Die Vorgeschichte: Der Leibnitzer Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Dietmar Bayer, sah sich mit äußerst negativen Google-Rezensionen mehrerer Personen konfrontiert. Das kann gerade einem Psychiater schon einmal passieren. Negative Meinungsäußerungen – auch unbegründete – von psychiatrischen Patient*innen sind keine Seltenheit.

Anzufügen ist: Eine Seltenheit sind sie auch bei nicht-psychiatrischen Patientinnen und Patienten nicht. Und sie erreichen über das Internet sehr viele Nutzerinnen und Nutzer. Wogegen sich die Betroffenen nur schlecht wehren können.

 

Fake-Profile: keine echten Menschen

Im Fall der konkreten Google-Rezensionen gab es allerdings eine Besonderheit: Die Personen, die sich so bitter beklagten, kamen in den Aufzeichnungen des betroffenen Arztes, er ist auch Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark, gar nicht vor, wie er versicherte. Schlussfolgerung: Hier waren Fake-Profile am Werk. Dass dahinter eine reale Person steckte, war anzunehmen, spielte aber für den Vorgang nur eine untergeordnete Rolle. Erste Bemühungen, das Google klarzumachen, scheiterten aber. Fachleute für Internet-Recht prognostizierten, dass auch weitere Anstrengungen fruchtlos bleiben würden.

Der Psychiater wollte das aber nicht hinnehmen. Er wollte sich nicht von virtuellen Personen öffentlich denunzieren lassen. Schließlich können reale Personen diese mehr als unfreundlichen Beurteilungen lesen und sie für bare Münze nehmen. Schließlich kennen sie ja die Entstehungsgeschichte nicht.

 

Recht und Gerechtigkeit

Im Leibnitzer Rechtsanwalt Herbert Emberger fand Bayer einen engagierten Juristen, der die Überzeugungsarbeit gegenüber dem Internet-Giganten aufnehmen wollte. Schließlich geht es hier nicht nur um Recht, sondern auch um Gerechtigkeit.

Aber es gab ein Problem: Patientendaten sind sehr sensibel und unterliegen einem besonderen Datenschutz. Was den Beweis, dass es sich um fiktive Personen handelte, äußerst schwierig machte. Wie sollte man den Nachweis liefern, dass es sich um Fake-Profile handelte, ohne nicht auch tatsächliche, real existierende Patientinnen und Patienten, die wirklich in der Ordination des Psychiaters in Behandlung standen, offenzulegen und so die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen sowie das Vertrauen dieser echten Menschen zu erschüttern?

Rechtsanwalt Emberger schrieb für seinen Mandanten Bayer einen Brief – natürlich per E-Mail an Google. Und fand darin offenbar die richtigen Worte. Denn Google reagierte zwar nicht in der sonst üblichen Form – eine Antwort gab es nicht. Aber eine „faktische“ Reaktion – und zwar die erwünschte: Die Rezensionen wurden gelöscht.

Was hatte Emberger geschrieben? Selbstverständlich sei es schwer den Beweis zu führen, „dass diese Personen niemals Kontakt zu meinem Mandanten hatten“, formulierte der Anwalt. Und argumentierte weiter: „Die Vorlage einer Patientenkartei ist aus datenschutzrechtlichen Gründen und insbesondere aus Gründen der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht nicht möglich. Mein Mandant erklärt jedoch hiermit an Eides statt, Frau L. B., Herrn T. H., Frau L. V. und Herrn P. S. niemals gesprochen, betreut oder behandelt zu haben. Diese fiktiven Personen waren naturgemäß niemals in der Ordination meines Mandanten.“

Konsequenz: „Ich habe namens meines Mandanten … zur Löschung aller Beiträge der genannten Personen aufzufordern. Sollte dies nicht geschehen, werden weitere behördliche/gerichtliche Schritte gesetzt!“

Aber es geschah. Google löschte. Die Fake-Rezensionen verschwanden. Die Intervention des „kleinen Anwalts“ aus der südsteirischen Bezirkshauptstadt hatte genau die Wirkung erzielt, die erhofft worden war. Ist das Problem damit ausgestanden? Wir wissen es nicht. Denn natürlich steckt hinter fiktiven Personen die echte „kriminelle Energie“ eines richtigen Menschen. Und die kann sich immer wieder neu manifestieren.

Aber der Vorgang zeigt: Es ist keineswegs hoffnungslos, sich gegen derartige Machinationen zur Wehr zu setzen. Auch wenn es – das muss der Korrektheit halber dazugesagt werden – mit Aufwand und – ja auch – Kosten verbunden ist.

Ein Fachartikel zu diesem Fall wird voraussichtlich in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift „Recht der Medizin“ (RdM) erscheinen. Autoren: RA Dr. Herbert Emberger und Hon.-Prof. Dr. Johannes Zahrl, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer.

 

Wie wichtig sind Internet-Rezensionen?

Laut Studien lassen sich rund drei Viertel der Internet-Nutzerinnen und -Nutzer von Online-Bewertungen beeinflussen. Mehr positive Rezensionen führen auch dazu, in der Google-Suche nach oben gereiht zu werden. Man wird also leichter gefunden.

Reine Meinungsäußerungen (guter/schlechter Arzt) von echten Patientinnen und Patienten unterliegen weitgehend der Meinungsfreiheit. Bei falschen Tatsachenbehauptungen („Die Ordination hat keinen Lift“, obwohl sie einen hat) ist es aussichtsreich, die Löschung zu verlangen. Die tatsachenwidrige Behauptung und die richtige Tatsache müssen aber bewiesen werden.

So lohnend es sein mag, sich um die eigenen Rezensionen zu kümmern, so sehr muss man wissen, dass es mit Aufwand verbunden ist. Es ist also notwendig, sich darüber Gedanken zu machen, ob man diesen Aufwand (regelmäßiges Checken, Reagieren auf Rezensionen …) auf sich nehmen will und wie hoch er sein soll. Es geht ja um investierte Arbeitszeit. Aber einmal die eigene Person zu googeln und sich die Rezensionen anzuschauen, ist jedenfalls sinnvoll.

 

Foto: beigestellt, Shutterstock

Illu: Adobe Stock

 

Grazer Straße 50a1
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