AERZTE Steiermark 06/2021
„Finger weg!“
Den Bundesländern – auch über eine externe Gesellschaft – die Ärzteausbildung und die Qualitätssicherung der Ordinationen zu überantworten ist, als würde man dem Hund die Wurst geben, befürchtet ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres. Aber genau das droht.
Die Ärztinnen und Ärzte waren während der Corona-Pandemie immer da, in den Spitälern und in den Praxen. Dafür haben sie – zu Recht – Dankesworte bekommen. Auch wenn diese bisweilen ein bisschen schmallippig waren. Der reale Dank könnte aber noch schmallippiger ausfallen: Die Qualitätssicherung für die ärztliche Ausbildung und die Ordinationen droht aufgrund eines „legistischen Fehlers“ (© ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres) in die Hände der Bundesländer bzw. einer von diesen gegründeten Firma zu fallen. Dabei hat die Ärztekammer im Auftrag des Bundes zwei Jahrzehnte hindurch diese Qualität mit Hilfe unabhängiger und kompetenter Fachleute frei von politischen Einflüssen und Einflüsterungen sichergestellt. Eine Änderung würde dazu führen, dass diese Unabhängigkeit verloren geht und, so Szekeres, das System „ins letzte Jahrtausend katapultiert wird“.
„Die Länder wollen offenbar die Unabhängigkeit nicht“, befürchtet der steirische Ärztekammerpräsident und ÖÄK-Vizepräsident Herwig Lindner. Durch eine Länder-Gesellschaft könnte es mit der Unabhängigkeit nämlich „bald einmal vorbei sein“. Sein Appell: „Finger weg von der ärztlichen Ausbildung!“
Die Ärzteschaft habe in der Corona-Krise ihre „Fähigkeit zur Selbstorganisation“ in hervorragender Form unter Beweis gestellt, meint auch ÖÄK-Vizepräsident Johannes Steinhart, Bundesobmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Er spricht sich dafür aus, sinnlose und schikanöse Begrenzungen in der Kassenmedizin aufzuheben und im Sinne der Medizin (der Ärztinnen und Ärzte sowie der Patientinnen und Patienten) zu agieren. Und nicht im Sinne der Bürokratie.
„Das ist nicht die Lösung“
Der ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärztinnen und Ärzte Harald Mayer verweist auf ein Thema, bei dem die Länder praktisch bereits das Sagen haben: das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Es besteht seit 2014/2015. Mit Juli 2021 hätten durchschnittliche maximale Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden eigentlich der Vergangenheit angehören sollen. Hätten. Denn nun soll es eine Verlängerung der großzügig bemessenen Übergangsfrist geben, die längere Arbeitszeiten mit Zustimmung der Personalvertretung und der individuell betroffenen Person möglich macht. „Das Weiterschreiben“ der Übergangsbestimmungen „ist nicht die Lösung“, wirft Mayer den Spitalsträgern – und das sind nun einmal vielfach Gesellschaften der Bundesländer – Versäumnisse bei der Ausbildung der erforderlichen Fachärztinnen und Fachärzte vor. Wenn die Länder nun die gesamte Ausbildungsverantwortung in die Hände bekämen, könne es „nicht um Qualität gehen“, es sei eine Verschlechterung der Ausbildung zu befürchten, warnt Mayer. Sein Aufruf: „Achten Sie darauf, dass die Personalressourcen gepflegt werden.“ Ausdrücklich schließt Mayer auch die Pflegeberufe ein – nicht nur die Ärztinnen und Ärzte.
Was mehrere Ländervertreterinnen und -vertreter wollen – nämlich die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an den Medizinischen Universitäten – hält Szekeres für einen „Trugschluss“. Denn „die Mobilität hat stark zugenommen“, verweist Szekeres auch darauf, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte immer weniger zögern würden, nicht nur ins benachbarte Ausland, sondern auch nach Großbritannien und Skandinavien auszuweichen, um dort ihre postgraduelle Ausbildung zu absolvieren – mit der hohen Wahrscheinlichkeit, dass sie dann auch über ihr ganzes Berufsleben hindurch dort bleiben.
Lindner steuert Fakten bei: Es kämen genug Absolvent*innen von den Universitäten, die Problematik entstehe erst danach, denn nur 60 bis 65 Prozent würden in der Gesundheitsversorgung für die Österreicherinnen und Österreicher ankommen. Ein erheblicher Teil ginge ins Ausland oder würde überhaupt in einen nichtmedizinischen Beruf ausweichen.
Lehrpraxen
Vehement verlangt Lindner mehr Engagement auch für die Lehrpraxis. Geld von der öffentlichen Hand gibt es bekanntlich nur für die allgemeinmedizinischen Lehrpraxen – und das nur für sechs Monate. Fachärztliche Lehrpraxen sind nur dann möglich, wenn Lehrpraxisinhaber*innen und junge Mediziner*innen die volle Last auf ihre Schultern nehmen. „Wir dürfen das Land nicht aufgeben“, sagt Lindner eindringlich.
Fazit: Der berühmt-berüchtigte Ärztemangel ist kein Mangel an Köpfen. Junge Ärztinnen und Ärzte wollen nur nicht 60 bis 100 Stunden pro Woche arbeiten wie ihre Vorgängerinnen und Vorgänger. Denn so lässt sich die Balance zwischen Berufs- und Familienleben nicht herstellen, ganz abgesehen davon, dass dichte und konzentrierte Arbeit in der von den Patientinnen und Patienten erwarteten Qualität sich über eine so lange Zeit kaum aufrechterhalten lässt. Denn, was bei der Arbeitszeit-Nostalgie oft außer Acht gelassen wird: „Früher“ war die Arbeitsdichte zumeist geringer und Lebenspartnerinnen (meistens Frauen) eher bereit, das Familienleben und die Kindererziehung allein zu organisieren.
Fotos: ÖÄK. Wolf, Adobe Stock