AERZTE Steiermark 11/2025
Detailanalysen zum RGS 2030 gestartet
Nach der Präsentation des „Regionale Strukturplan Gesundheit 2030“ (RSG) arbeitet die Ärztekammer für Steiermark intensiv an der genauen Analyse und der Stellungnahme im Sinne der Ärzteschaft. Die Frist dafür läuft bis zum 12. Dezember 2025.
Lange angekündigt, beherrscht er nun thematisch die gesamte Steiermark: Der „Regionale Strukturplan Gesundheit 2030“ (RSG) wurde als neue Planungsgrundlage für die steirische Gesundheitsversorgung präsentiert. Er umfasst sowohl den niedergelassenen Bereich als auch den Spitalsbereich und muss – rein rechtlich gesehen – bis Ende 2030 umgesetzt werden. Die Ärztekammer für Steiermark bezieht vehement Stellung für die steirischen Ärztinnen und Ärzten und fordert rasche Antworten – angefangen beim zeitlichen Horizont der geplanten Umstrukturierungen.
Konsequenzen und offene Fragen
Aktuell ergeben sich für die steirischen Ärztinnen und Ärzte natürlich zahlreiche inhaltliche und praktische Fragen aus dieser Planungsgrundlage, die der RSG darstellt – einerseits für die angestellten Ärzt:innen an jenen Standorten, an denen konkrete Änderungen vorgesehen sind, und andererseits für den niedergelassenen Bereich mit den diesen betreffenden Auswirkungen. In einigen Bereichen sind diese Fragen auch nicht ad hoc zu beantworten, sondern betreffen unübersichtliche rechtliche Themen, die in ihrer Komplexität sowohl im RSG nicht bedacht wurden. Mit all diesen Bereichen sind die Expertinnen und Experten der Ärztekammer aktuell intensiv befasst, um möglichst rasch Antworten liefern bzw. entsprechende Klärungen von den Verantwortlichen einfordern zu können, betont Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer für Steiermark.
Angestellte Ärzt:innen
Mit den zahlreichen Fragestellungen rund um dienst- und arbeitsrechtliche Auswirkungen beschäftigt sich die Kurie der angestellten Ärzt:innen bereits intensiv – weiterführende Informationen dazu auf den Seiten 48 und 49. Ebenso arbeitet die Kurie an Abklärungen, welche Konsequenzen der RSG für die in Ausbildung befindlichen Ärzt:innen an betroffenen Standorten in der Steiermark haben könnte. Zusätzlich wird – nachdem es vielfach um individuelle Lösungen gehen muss – eine Hotline der Ärztekammer für Steiermark für die betroffenen Ärzt:innen eingerichtet.
Niedergelassene Ärzt:innen
Die Kurie der niedergelassenen Ärzt:innen ist ebenso umgehend in die detaillierte Analyse des sehr umfassenden Plans gestartet und wird sich bei einem Arbeitsworkshop Ende November intensiv damit befassen und den Input für eine Stellungnahme vorbereiten. Rechtlich läuft die Frist für eine Stellungnahme zum RSG bis zum 12. Dezember 2025, danach erfolgt die Sitzung der Zielsteuerungskommission und die Beschlussfassung.
„Im RSG ist recht klar ersichtlich, wer seiner Verantwortung nachkommt. Im Spitalsbereich baut die moderne Medizin auf spezialisierte Zentren und sorgt gleichzeitig in einem Flächenbundesland wie der Steiermark für eine flächendeckende Akut-Versorgung. Der neue RSG ist eine Abbildung der Ist-Situation der steirischen Spitalslandschaft in der Steiermark, geprägt durch medizinisch sinnvolle Schwerpunktsetzungen“, betonte Michael Sacherer in der Pressekonferenz zur Präsentation des RSG.
Kritik am RSG
Klar formulierte er auch die Kritik der Ärztekammer, ohne die alle Pläne nicht funktionieren können: „Im niedergelassenen Bereich müssen meiner Meinung nach dringend die Rahmenbedingungen verbessert und Kassenstellen attraktiver gemacht werden, besonders in der Gynäkologie, der Kinderheilkunde, der Dermatologie und der Allgemeinmedizin.“ Außerdem kritisiert er, dass einigen Bereichen im RSG eindeutig noch zu wenig Aufmerksamkeit zukommt: „In den Fächern Urologie und Innere Medizin brauchen wir auch zusätzlich neue Kassenstellen, die so noch nicht in diesem RSG abgebildet sind. Es zeigt sich auch hier, dass der niedergelassene Bereich seitens der ÖGK über Jahre hinweg nicht adäquat gefördert wurde – das sieht man auch im Landesrechnungshofbericht.“
Alle Details zum präsentierten RSG 2030 auf der Website des Gesundheitsfonds:
https://gesundheitsfonds-steiermark.at/regionaler-strukturplan-gesundheit-2030/
Foto: Land Steiermark Binder
Grafik: Gesundheitsfonds Steiermark