AERZTE Steiermark 11/2025

 

Einheitliches Konzept für sanitätsbehördlich-polizeiärztliche Versorgung

In einigen Bezirken ist ein Mangel an Ärzt:innen, die sanitätsbehördlich-polizeiärztliche Aufgaben übernehmen, zu verzeichnen. Von der Kurie Niedergelassene Ärzte wurde bereits ein tragfähiges Versorgungskonzept erarbeitet, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Besonders in Nachtstunden und an den Wochenenden gestaltet sich die Organisation ärztlicher Unterstützung für die Exekutive in manchen Bezirken in der Steiermark zunehmend schwierig. Ein Umstand, dem sich die Kurie Niedergelassene Ärzte schon vor längerer Zeit angenommen hat: „Mit dem Konzept ‚Sanitätsbehördlicher-Polizeiärztlicher-Dienst – SPD‘ liegt bereits ein umsetzbares, strukturiertes Modell vor, das eine verlässliche Versorgung im gesamten Bundesland sicherstellen kann“, betont Alexander Moussa von der Kurie der niedergelassenen Ärzt:innen.

Herausforderungen

Neben den steigenden Problemen, zu Rand- und Nachtzeiten in den Regionen Ärzt:innen für polizeiärztliche (sanitätsbehördliche) Tätigkeiten zu finden, nehmen damit auch die Belastungen und forensischen Risiken für die Exekutivbeamt:innen zu. Außerdem sind die Rahmenbedingungen in der Stadt Graz und in Leoben anders als in den Bezirksregionen, sagt die Kurie hinsichtlich der Ausgangslage.

Vorgeschlagenes Modell

Das von der Kurie erarbeitete Konzept sieht ein flächendeckendes Bereitschaftsdienst-System vor, das sich an den etablierten Strukturen in Graz und Leoben orientiert. Dabei sollen niedergelassene Ärzt:innen oder Wohnsitzärzt:innen freiwillig ärztliche Dienste übernehmen. „Ziel ist ein bezirkszentrierter und in allen Regionen der Steiermark verfügbarer sowie die Exekutive bestmöglich unterstützender ärztlicher Versorgungsdienst“, erklärt Moussa.

Maßnahmen und Aufgaben

Als strukturelle Maßnahme schlägt die Kurie der niedergelassenen Ärzt:innen die Sicherstellung einer entsprechenden Amtshaftung durch die jeweilige Sicherheitsbehörde und die Wiedereinführung eines entsprechenden Kursangebots („Physikatskurs NEU“) vor. Zusammen mit der Einführung eines steiermarkweiten Bereitschaftsdienst-Systems wie es durch die Landespolizeidirektion in Graz und Leoben bereits etabliert ist, könnten damit Aufgabengebiete wie die kommissionelle Leichenbeschau gemäß § 128 stopp (Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, wenn Fremdverschulden nicht auszuschließen ist) abgedeckt werden. Auch Untersuchungen gemäß § 7 (Haftfähigkeitsuntersuchung) Anhalteordnung, die ärztliche Betreuung der Häftlinge (§ 10 Anhalteordnung), Misshandlungsvorwürfe von Häftlingen (§ 23 Anhalteordnung), Untersuchungen gemäß § 5 StVO (Alkohol- und Suchtgiftuntersuchungen) und Einweisungen gemäß § 8 UbG könnten damit übernommen werden.

Honorare

Für den Bereitschaftsdienst sollte sich die Honorar-Systematik an die polizeiärztlichen Bereitschaftsdienst-Systeme aus Graz und Leoben anlehnen. Alexander Moussa spricht sich für eine Anpassung und Definition der Tarifstruktur an das zu erbringende Leistungsspektrum und eine Zuzahlung durch das Land bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden (BH) wie bei § 8 UbG aus. Zusätzlich sei eine Valorisierung der Tarife wie auch zukünftig bei den Gemeindeärzte-Tarifen vorgesehen.

Die Abrechnung von Leistungen solle (digital) nach definierten Tarifen bzw. dem GebAG erfolgen, heißt es im Konzept. Eventuelle weitere sanitätsbehördliche bzw. amtsärztliche Tätigkeiten (z. B. Totenbeschau wenn keine Distrikts- bzw. Gemeinde-ärzt:innen verfügbar sind) werden den zuständigen Kommunen bzw. Behörden entsprechend der geltenden Tarife in Rechnung gestellt.

Nächste Schritte

Die Kurie Niedergelassene Ärzte hat der Politik das Konzept bereits vorgestellt. Nun gehe es darum, für eine funktionierende sanitätsbehördlich-polizeiärztliche Versorgung die nächsten Umsetzungsschritte zu setzen.   Moussa: „Der Eintritt in Verhandlungen zu den vertraglichen Rahmenbedingungen ist jederzeitig möglich. Ebenso kann die Etablierung des Systems rasch und unmittelbar erfolgen, die Ausbildung kann zum Beispiel begleitend mit der Einführung umgesetzt werden.“ Auf jeden Fall brauche es einheitliche Strukturen, faire Rahmenbedingungen und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Das vorgestellte Konzept liefert dafür eine tragfähige Grundlage.

 

Foto: Schiffer, envato_Chalabala, envato_wirestock