AERZTE Steiermark 01/2026

 

Kammerumlage für angestellte Ärzt:innen wird gesenkt

Mit Jahresbeginn 2026 wird die Kammerumlage für alle angestellten Ärzt:innen abgesenkt: 
von 2 % auf 1,8 %. „Ein klarer Beleg für die äußerst effiziente Arbeit der Kurie, denn unser Leistungsangebot bleibt bestehen“, betont Kurienobmann Gerhard Posch.

Die Mitgliedschaft zur Ärztekammer und die Kammerumlage ist Teil der ärztlichen Berufsausübung in Österreich. Als Bemessungsgrundlage für diesen Beitrag wird für angestellte Ärzt:innen das reine Bruttogrundgehalt herangezogen. Sonderzahlungen, Zulagen oder Vergütungen für Überstunden und Nachtdienste bleiben dabei unberücksichtigt.

Bisher betrug die Kammerumlage für die angestellten Ärzt:innen in der Steiermark 2 % des Bruttogrundgehalts – zu Jahresbeginn kann Kurienobmann Gerhard Posch nun eine gute Nachricht verkünden: „Dank effizienter Strukturen und einer sorgfältigen Verwendung der Kammerumlage können wir eine Ersparnis von 1,2 Monatsbeiträgen für unsere angestellten Ärzt:innen ermöglichen.“ Die Kammer-umlage wird von 2 % auf 1,8 % gesenkt.

Effiziente Interessensvertretung

Hintergrund ist, dass das Budget der Ärztekammer bedarfsorientiert aufgebaut ist: Das bedeutet, die Beiträge der Mitglieder richten sich direkt nach dem tatsächlichen Mittelbedarf – und in Folge kann die Kammerumlage für die Ärzt:innen reduziert werden, wenn damit besonders effizient gewirtschaftet wird.

Dass die Kammerumlage ab dem Jahr 2026  für die Mitglieder der Kurie der angestellten Ärzt:innen gesenkt werden kann, ist „ein klarer Beleg für die äußerst effiziente Arbeit der Kurie, denn diese Reduktion ist möglich, obwohl unsere Leistungen und Angebote gleich bleiben“, unterstreicht Kurienobmann Posch. Das zeige, wie verantwortungsvoll man mit dem Geld der Mitglieder umgehe und unterstreiche einmal mehr den Einsatz der Interessensvertretung. Die effiziente Verwaltung spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. „Wir wirtschaften umsichtig und setzen die Beiträge unserer Mitglieder verantwortungsvoll ein“, unterstreicht auch Gerhard Postl, 1. Kurienobmann-Stellvertreter. Und die Erfolge der Kurie belegen das, wie Gerald Wolf, 2. Kurienobmann-Stellvertreter, ergänzt: „Die Ergebnisse, die die Kurie für die Ärzteschaft erzielt hat, sind Beleg für die gute politische Arbeit.“

Steuerlich relevant

Die Berechnung des Beitrags passiert automatisch über die Lohnverrechnung, da die Kammerumlage direkt von den Dienstgeber:innen einbehalten und gemeinsam mit dem Anteil zum Wohlfahrtsfonds an die Ärztekammer für Steiermark abgeführt wird. Steuerlich ist die Kammerumlage insofern relevant, als dass sie das steuerpflichtige Einkommen reduziert und somit zur Gänze steuermindernd wirkt.

Wichtiges Signal

Auf das Jahr gerechnet kann man sagen, dass sich die angestellten Ärzt:innen durch die Senkung 1,2 Monatsbeiträge ersparen bzw. ausgehend vom 2025-Monatswert im Jahr 2026 vergleichsweise nur mehr knapp 11 Monate einzahlen. Ärztekammer-Steiermark-Präsident Michael Sacherer: „Wir entwickeln die Ärztekammer ständig weiter. Dazu gehört natürlich auch die Effizienz unserer Interessensvertretung. Die Senkung der Kammerumlage ab 2026 von 2 % auf 1,8 % ist insgesamt ein wichtiges Signal.“

 

Foto: Furgler, Schiffer