AERZTE Steiermark 06/2026

 

Aktuelle Entwicklungen zur Codierung

Die Kurie Niedergelassene Ärzte setzt sich mit den Ergebnissen der Datenschutz-FoIgeabschätzung und der Prüfung der geplanten Datenverarbeitung auf ihre Konformität mit der DSGVO weiter gegen die geplante Diagnosecodierung ein.

Um die Interessen und Pflichten der niedergelassenen Ärzt:innen sicherzustellen, die ja bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen der AMBCO die datenschutzrechtIichen Verantwortlichen sind, hat die Bundeskurie eine sogenannte Datenschutz-FoIgeabschätzung (DSFA) erstellen lassen. Deren Ergebnis ist, dass die gegenständlichen, gem. DokuG angeordneten Datenverarbeitungen, ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringen. Und weiters kommt man zum Schluss: Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung dieses Risikos sind nicht denkbar.

Bedenken weitergegeben

Diese Erkenntnisse wurden in der Pilotphase auch dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Kenntnis gebracht – dort werden die Bedenken jedoch nicht geteilt, daher werde man an der gesetzlichen Verpflichtung ab dem 1. Juli 2026 unverändert festhalten.

Zuletzt fand außerdem ein Dialog zur Diagnosecodierung mit den Systempartnern, unter anderem mit dem Dachverband der Sozialversicherung, den Vertretern der Softwarefirmen und dem Ministerium statt.

„Auch hier haben wir erneut die zentralen Probleme aufgezeigt: besonders die fehlenden oder falsche Codes im eHeaIth-Codierservice, der hohe Zeitaufwand für die Ärzt:innen und der fragliche Zweck und Nutzen der Codierung in der vorgesehenen Form“ führt Prof. Dietmar Bayer, Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte aus, der auch klarlegt, dass man weiter mit aller Macht gegen die Diagnosecodierung in dieser Form vorgehen werde. „Wir brauchen Rechtssicherheit und organisatorische Verbesserungen für die niedergelassenen Ärzt:innen.“

Prüfung: Konformität mit DSGVO

Gemäß den Vorgaben der DSGVO wurde nun die Datenschutzbehörde mit der DSFA in einem sogenannten KonsuItationsverfahren befasst. Der Zweck besteht in der Prüfung der geplanten Datenverarbeitung auf ihre Konformität mit der DSGVO. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird man über weitere (rechtliche) Schritte beraten.

Trotz des laufenden Verfahrens gilt die gesetzliche Verpflichtung. Niedergelassene Ärzt:innen sind ab dem 1. Juli 2026 (für das 3. Quartal 2026) verpflichtet, die codierte Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchzuführen.

 

Foto: envato_YuriArcursPeopleimages, Schiffer