„Wunderbar, macht nur so weiter“

Martin Hoff, Obmann der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Steiermark, wirft der Gesundheitspolitik Realitätsverweigerung vor und warnt vor einer Mentalität des Behinderns und Verbietens.


AERZTE Steiermark: Sie vertreten sehr unterschiedliche Gesundheitsbetriebe mit unterschiedlichen Herausforderungen. Welche gemeinsamen Probleme gibt es?
Martin Hoff: Die privaten Gesundheitseinrichtungen gewinnen in der Steiermark seit vielen Jahren an Bedeutung. Im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir die größte Zahl an privaten Einrichtungen, darunter durchaus Leitbetriebe im jeweiligen Segment. Grundsätzlich ist der Zuspruch zu diesen Einrichtungen tendenziell steigend, weil es dem Wunsch von großen Teilen der Bevölkerung nach individueller und zeitlich rascher Versorgung entgegenkommt. Diagnostische Institute, da denke ich vor allem an CT- und MR-Institute, nehmen auch eine ganz zentrale Funktion in der allgemeinen Versorgung ein. Weit mehr als die Hälfte der gesamten CT- und MR-Diagnostik wird über diese Institute abgewickelt. Bei den physikalischen Instituten ist es ähnlich. Auch hier sichern diese Betriebe die wohnortnahe Versorgung in allen Regionen der Steiermark. Hinzu kommen noch weitere hoch spezialisierte Institute  für Diagnostik bzw. Therapie in vielen medizinischen Teilbereichen und – last but not least – die privaten bettenführenden Krankenanstalten (Privatkliniken und Sanatorien), die Kur- und Rehabilitationskliniken und schließlich auch die Pflegeheime. Trotz dieser hochrelevanten Position in der Gesundheitsversorgung wollen die Politik und teilweise auch die Sozialversicherungen das nicht wirklich wahrhaben.

Wie ist Ihre Beziehung zur Gesundheitspolitik, fühlen Sie sich ausreichend wahr- und ernst genommen?
Hoff: Das ist leider ein sehr grundsätzliches Problem: Hier wird seitens der Politik eine beachtliche Realitätsverweigerung betrieben. Wenn es nämlich die Privaten in diesen genannten Bereichen nicht gäbe, würde es mit der medizinischen und pflege¬rischen Versorgung in der Steiermark ganz schlecht ausschauen.


Worauf führen Sie das zurück?Hoff: Das ist ein Nichtverstehen der realen Verhältnisse durch die Politik, die sich Vieles schönredet. In den letzten Jahren sind immer wieder neue Planungen aufgesetzt worden. Die Planungsarbeit geht aber leider sehr oft an den realen Rechengrößen vorbei, weil es in vielen Bereichen keine Ausgangszahlen gibt. Die Fachgruppe hat wiederholt angeboten, bei diesen grundsätzlichen Planungsarbeiten konstruktiv mitzuarbeiten, Fachexpertise wäre bei unseren Betrieben sicher genug vorhanden. Anstatt das ernsthaft auszudiskutieren, macht die Politik lieber eine Gesetzesänderung – siehe Gesundheitsplattform, wo man sich jetzt ein eigenes Reich geschaffen hat, in dem nur Politik und Sozialversicher¬ungen alles bestimmen und sich keiner öffentlichen Diskussion mehr stellen wollen bzw. müssen. Nicht nur, dass die Fachgruppe als gesetzliche Interessensvertretung nicht in die Plattform alten Zuschnitts mit hineingenommen wurde, es wurden auch alle bisherigen Mitglieder, wie zum Beispiel die Ärztekammer, ausgeladen und in eine reine Zuhörerposition gezwängt.

Was kann man dagegen tun?
Hoff: Wir könnten uns als Interessensvertretung zurücklehnen und sagen, wunderbar, macht nur so weiter, ihr sorgt dafür, dass die Nachfrage bei den Privaten steigen wird. So wie der öffentliche Gesundheitsbereich derzeit geführt wird, ist das die beste Werbung für den privaten Bereich. Diesen Zugang haben wir aber nicht, wir sehen uns nicht als irgendein kleines Segment der Luxusversorgung, sondern wir gewährleisten in vielen Bereichen die rasche und kosteneffektive Versorgung der gesamten Bevölkerung in allen steirischen Regionen. Es wird uns immer vorgehalten, dass wir die Zwei- oder Dreiklassenmedizin befördern. Aber in Wirklichkeit ist es das öffentliche System selbst, das diese Entwicklung fördert. Andererseits muss man sagen, dass es in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung jedem Patienten überlassen bleiben sollte, wohin er sich in Behandlung begibt. Hier liegt das eigentliche  Problem, nämlich dass wir seit sicher schon über zehn Jahren eine massive Rückverstaatlichungstendenz im Gesundheitswesen erleben. Es wird alles mit vermeintlich notwendigen Planungen und Beschränkungen der privaten Anbieter zugepflastert. Die Planer müssen sich keiner Diskussion stellen, es wird von oben dekretiert. Und alles, was nicht in den Plan passt, wird verboten. Diese Mentalität des Behinderns oder Verbietens privater Gesundheitsleistungen greift immer mehr um sich. Um den Preis deutlich höherer Kosten für die Allgemeinheit entziehen sich öffentliche Einrichtungen jeder Kosten-Nutzenrechnung bzw. dem Vergleich mit privatwirtschaftlich geführten Institutionen. Das wird auch unter der derzeitigen Landesrätin so weitergeführt, obwohl sie ja aus einer Partei kommt, die immer Kompetenz in Wirtschaftsfragen vertreten hat.

Im Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung geht es immer auch um soziale Verantwortung und Gerechtigkeit. Befinden Sie sich da nicht manchmal in einer Zwickmühle, wenn es um unternehmerische Ziele geht?
Hoff: Wenn ich eine bestimmte Zahl diagnostischer oder therapeutischer Leistungen zur Verfügung haben muss, dann sollte man sich auch überlegen, wo man diese Leistungen unter qualitativ hochwertigen aber zugleich auch sparsamen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhalten kann. Nicht umsonst heißt es ja, heraus aus der stationären hin zur ambulanten Versorgung. Das wird aber nicht ehrlich zu Ende diskutiert. In den Sonntagsreden wird es zwar verkündet, aber von Montag bis Freitag findet es nicht statt. Die Privaten haben überhaupt kein Problem, sich einer Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbewertung zu unterziehen. Wir wissen, dass wir in vielen Bereichen medizinisch hochwertig und dabei wirtschaftlich günstig arbeiten können. Trotzdem werden wir als Feindbild dargestellt. Das betrifft auch den bettenführenden Bereich. Die KAGes spricht immer von einer privatwirtschaftlichen Konkurrenzsituation mit den Privatkliniken und will deswegen Konkurrenzklauseln geltend machen. In Wirklichkeit ist die KAGes ein höchstsubventionierter Betrieb, der überhaupt keiner privatwirtschaftlichen Konkurrenzsituation unterliegt und im Grunde eine nahezu unbegrenzte finanzielle Rückendeckung durch das Land erhält. Wenn das nicht so wäre, hätte die KAGes schon längst Insolvenz anmelden müssen. Trotzdem bekämpft sie die privaten Einrichtungen mit nicht nachvollziehbaren Argumenten. Die KAGes müsste im Gegenteil froh sein, dass sie durch die privaten Einrichtungen massiv entlastet wird. Für die jährlich fast 20.000 stationären Patienten in den Privatkliniken hätte die KAGes erstens keine Bettenkapazitäten und zweitens will ich gar nicht wissen, wie ohne Private die Wartelisten für bestimmte Operationen  ausschauen würden. Diese Mentalität des bestmöglichen Behinderns privater medizinischer Versorgungsleistungen entspringt offenbar einem gesellschaftspolitischen Denkansatz der eigentlich im Jahr 1989 als Auslaufmodell erkannt und abgeschafft wurde – mit dem Fall der Berliner Mauer …

Der Gesamtvertrag der Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT und MRT) wird  nun doch weitergeführt. Wie sieht das konkret aus?
Hoff: Die Verhandlungen  zum Gesamtvertrag zwischen Wirtschaftskammer Öster¬reich und dem Hauptverband, der die Basis für die Verträge auf Länderebene darstellt, konnten noch vor Weihnachten positiv abgeschlossen werden. Sobald der Gesamtvertrag vorliegt, muss dann noch die länderspezifische Vereinbarung mit den steirischen Sozialversicherungsträgern
endverhandelt werden. Im Bereich der CT- und MR-Untersuchungen gibt es, bedingt durch den medizinischen Fortschritt, eine weiterhin steigende Notwendigkeit, diese Untersuchungstechniken zur definitiven Entscheidungsfindung einzusetzen, sei es zur Erstdiagnose, oder auch im weiteren Behandlungsverlauf. Das ist weltweit fachlich längst ausdiskutiert. Das sind also keine „Sahnehäubchenuntersuchungen“ im wissenschaftlichen Elfenbeinturm, sondern unverzichtbare Routinediagnostik. Es ist keineswegs so, wie es die Krankenkassen immer noch gerne darstellen,  dass CT und MRT zusätzlich zur bisherigen Diagnostik stattfindet, sehr vieles findet anstelle statt. Vieles ist heute auch ambulant in CT- und MR-Instituten anstelle stationärer diagnostischer Aufenthalte möglich. Ein gutes Beispiel ist die Angiografie der Bein- und Beckenarterien. Bis vor wenigen Jahren war ein mehrtägiger stationärer Aufenthalt für eine invasive Angiografie zwingend. Heute kann man das mit einer CT- oder MR-Angiografie ambulant erledigen.  Trotzdem wurden bisher diese mengenmäßig durchaus relevanten Verschiebungen weg vom stationären Bereich und hin zur ambulanten Versorgung bei der Festlegung der Untersuchungsfrequenzen in den CT und MRT-Instituten nur unzureichend berücksichtigt. Mit dem neuen Gesamtvertrag soll es hier zu deutlichen Verbesserungen und zu einer Verkürzung von Wartezeiten kommen.


Welche Angebote halten Sie noch für unverzichtbar?Hoff: Die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen medizinischen Versorgung – natürlich in der gesamten Steiermark und nicht nur im Großraum Graz. Wenn diese Versorgung nicht mehr gewährleistet ist, wird es für die peripheren Regionen noch schwieriger, sich zu behaupten. Da gäbe es auch Spielraum für vernünftige, partnerschaftliche Lösungen mit privaten Einrichtungen, die von der Politik bis dato aber nicht gewünscht sind.

Was wären solche Lösungen?
Hoff: Etwa das Outsourcing der radiologischen oder der labordiagnostischen Versorgung eines Krankenhauses. Aber man will immer nur das Gegenteil, alles insourcen, ohne, dass man es wirtschaftlich konkurrenzfähig betreiben kann.


Sie vertreten auch die Pflegeheime? Was sind hier die zentralen Probleme?Hoff: Hier haben wir eine österreichweit einmalige Situation: Zwei Drittel des Angebots wird von privaten oder privat-gemeinnützigen Trägern bereitgestellt. Diese sind Vertragspartner des Landes und kämpfen mit großen Problemen, weil die Verträge aus unserer Sicht vom Land nicht in der Form eingehalten werden, wie sie seinerzeit abgeschlossen wurden. Allein die notwendigen Tarifanpassungen aus den kollektivertragsbedingten Gehaltserhöhungen werden den Heimen entweder überhaupt nicht, oder mit monatelangen Verspätungen gewährt.

Pflege muss nicht immer Heim heißen …
Hoff: Wir haben 120 Mitglieder in diesem Bereich, mit rund 170 Standorten. Die Pflegeheime tragen die Hauptlast der Betreuung unserer Senioren. Andere Betreuungsformen, über die so viel geredet wird, sind zwar durchaus hilfreich, aber sie passen oft zeitlich nur sehr begrenzt, weil gewisse Bedingungen, wie etwa die Eigenmobilität gegeben sein müssen, damit die Betroffenen mit einer stundenweisen Unterstützung das Auslangen finden. In dem Moment, wo das nicht mehr gegeben ist, brauche ich ein Pflegeheim. Das kann man nicht schönreden. Hier gibt es auch ein weiteres Planungsproblem: Speziell im Pflegeheimbereich fehlen so gut wie alle Basiszahlen.


Welche Basiszahlen fordern Sie ein?Hoff: Die exakte Zahl der tatsächlich vorhandenen Betten an jedem Standort, die Zahl der genehmigten, aber noch nicht errichteten oder schon wieder außer Betrieb genommenen Betten. Bei 12.000 statistisch vorhandenen Betten kann das Land von rund zehn Prozent nicht sagen, ob es sie physisch gibt oder nicht. Das heißt, wir haben ein Fragezeichen über rund 1.000 Betten, wenn nicht mehr. Gerade im Bereich der Pflegeheime ist die politische Diskussion ganz schwierig geworden, weil aus taktischen Gründen die Budgetzahlen zu Lasten der Heime verbogen werden. Es ist immer von 360 Millionen Euro Landesausgaben pro Jahr für die stationäre Pflege die Rede, das ist aber falsch. Dabei wird absichtlich verschwiegen, dass mehr als die Hälfte davon durch die Pensionen und das Bundespflegegeld der Bewohner wieder hereinkommt. De facto bleiben nicht einmal 120 Millionen Euro für das Land budgetwirksam übrig. Umgekehrt argumentiert das Land, dass es die neun Millionen Euro aus dem Pflegeregress, die es angeblich einnimmt, unbedingt braucht. Dabei wird vorsorglich verschwiegen, was die Einhebung des Regresses kostet. Netto bleiben wahrscheinlich nicht einmal drei Millionen übrig, sofern wirklich neun Millionen vorgeschrieben werden. Gleichzeitig ist die Steiermark nicht in der Lage, die zustehenden Finanzmittel aus dem Bundespflegegeldfonds zur Gänze abzuholen. Das ist einfach durch Fehler der zuständigen Abteilung passiert. Dort wurde mehr liegengelassen, als die rechnerisch korrekte Tarifanpassung für die Pflegeheime ausgemacht hätte. Betrachtet man aber die bisherigen vier Landespflegheime – nunmehr von der KAGes geführt – so könnte man meinen, das Land Steiermark kennt keinerlei Budgetnöte. Allein in den Jahren 2007 bis 2012 wurden rund 13 Millionen Euro als Betriebsabgangsdeckung zusätzlich zu den Pflegegebühren aus Steuermitteln zugeschossen. Da diese vier Heime die baulichen Mindeststandards ab 2014 nicht erfüllen können, weil sie nicht innerhalb der doch zehnjährigen Übergangsfrist adaptiert wurden, wurde einerseits eine Verlängerung der Übergangsfrist um vier Jahre beschlossen und dazu noch eine Sonderfinanzierung im Ausmaß von rund 50 Millionen Euro  für den Um- bzw. Neubau dieser vier Heime mit lediglich rund 400 Betten. Die privaten und privat-gemeinnützigen Heimbetreiber haben hingegen alle fristgerecht umgebaut oder neue Heime errichtet und dies aus den laufenden Einnahmen finanziert. Soviel zum Thema wirtschaftliche Betriebsführung und sparsame Verwendung von Steuermitteln.

Ein Thema ist immer auch die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen. Wie stehen Sie zu eigenen obligatorischen Heim¬ärzten?
Hoff: Auch eine weitere Grundsatzfrage: Ist ein Pflegeheim das Leben wie zu Hause mit pflegerischer Unterstützung, oder ist es ein abgespecktes Krankenhaus für alte Menschen? Das sind zwei Positionen, die nicht so ohne weiteres zur Deckung zu bringen sind. Die Forderung nach angestellten Ärzten in Heimen muss man sofort mit der Gegenfrage beantworten, wo denn die Ärzte herkommen sollen, wenn es bereits einen Ärztemangel gibt. Zweite Frage: Entspricht es den Wünschen der Bewohner? Aus meiner Sicht sind die niedergelassenen Allgemeinmediziner zuständig, aber die Bezahlung für die Betreuung in Pflegeheimen muss grundlegend neu geregelt werden. Es kann nicht sein, dass ein Arzt für einen Bewohner zur Visite hinkommt, und dann für zehn weitere Anordnungen treffen soll, aber nur den einen verrechnen kann. Wenn man sich Heim¬ärzte wünscht, muss man aber gleich dazu sagen, wer sie bezahlt. Die Heime sind es in der derzeitigen Tarifsituation sicher nicht. Derzeit ist ja nicht einmal die Honorierung von Gutachten über freiheitsbeschränkende Maßnahmen geregelt.


Generell – wenn man Ihnen zuhört, hat man den Eindruck, dass das öffentliche Gesundheitswesen auf einer schiefen Ebene unweigerlich nach unten rutscht. Ist das überhaupt noch aufzuhalten?Hoff: Durch speziell steirische Konstellationen, politisch wie im Sozialversicherungsbereich, gelangen wir im Bundesvergleich immer mehr ins Hintertreffen, und zwar in verschiedensten Teilbereichen. Das reicht von den wenig attraktiven ärztlichen Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern – etwa unbesetzbare offene Facharztstellen – bis zu einem Leistungs- und Tarifkatalog der steirischen Gebietskrankenkasse, der in vielen Bereichen nur mehr als medizinhistorisches Dokument bezeichnet werden kann. Im Vergleich zu anderen Bundesländern besteht ein immer größer werdender Nachholbedarf, sowohl in der Art der vereinbarten Leistungen, als auch bei den Tarifen. Hier muss vor allem die Ärztekammer massiver auftreten, um das Recht der steirischen Bevölkerung auf eine hochwertige extramurale Versorgung von den Versicherungsträgern einzufordern. 

Das ist eine düstere Diagnose. Was ist Ihr Therapievorschlag?
Hoff: Politik und Sozialversicherungen müssen die gesetzlichen Interessensvertretungen, also Ärztekammer und Wirtschaftskammer, wieder als Gesprächspartner auf Augenhöhe ernst nehmen, wie es diesen beiden Interessensvertretungen aufgrund der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten auch zukommt. Nur gemeinsam kann man der gesellschaftlichen Verpflichtung nachkommen, die Leistungsfähigkeit und auch die Finanzierbarkeit  des Gesundheitssystems zu sichern. Von einem partnerschaftlichen Verhältnis, das ja auch im Begriff Sozialpartnerschaft steckt, bewegen wir uns derzeit aber immer weiter weg in Richtung eines obrigkeitslastigen, feudalistisch-dekretierenden Systems.

Das Gespräch führte Martin Novak.

 

Daten und Fakten

Der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Steiermark sind die folgenden Bereiche zugeordnet:
Bettenführende Privatkrankenanstalten: Privatkliniken und Sanatorien, Kurbetriebe, Rehabilitationskliniken
Nicht bettenführende Anstalten: Ambulatorien für Physikalische Medizin, CT-/MRT-Institute, Dialyse-Institute, sonstige med. Institute und Labors Private und privat-gemeinnützige Pflegeheime, Bäder und Saunabetriebe
Im Kernbereich des Gesundheitswesens umfasst die Fachgruppe rund 320 Unternehmen. Gemeinsam leisten sie einen nicht wegzudenkenden Anteil an der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Steiermark. Insgesamt sind in den Mitgliedsbetrieben der Fachgruppe mehr als 8.000 MitarbeiterInnen (VZÄ) direkt beschäftigt, jährlich werden rund 1,2 Millionen diagnostische Leistungen und Therapien durchgeführt und über 50.000 PatientInnen in den privaten Akut- und Rehabilitationskliniken stationär versorgt. In den privaten und privat-gemeinnützigen Pflegeheimen werden rund 7.500 Menschen (zwei Drittel aller steirischen PflegeheimbewohnerInnen) betreut.


 

Fotocredit: Conclusio

Grazer Straße 50a1