DFP schafft Sicherheit

Jede Ärztin und jeder Arzt hat im letzten Jahr durchschnittlich 59 DFP-Punkte erworben – weit mehr als erforderlich. Viel weniger beantragen allerdings das Diplom. Und verzichten damit auf die einfachste Möglichkeit, nachzuweisen, dass sie ihre Fortbildungsverpflichtung erfüllen.

Mit einem gültigen DFP-Diplom haben Ärztinnen und Ärzte Gewissheit: Die Fortbildungsverpflichtung ist „nachweislich erfüllt“. Erfüllen müssen sie alle berufsberechtigten Ärztinnen und Ärzte, unabhängig vom Fach und unabhängig davon, ob sie niedergelassen oder angestellt sind.

Die schlechte Nachricht: Die Nichterfüllung der Fortbildungsverpflichtung hat disziplinarrechtliche Folgen, die bis zur Streichung aus der Ärzteliste führen können. Die gute Nachricht: die Verpflichtung zu erfüllen ist leichter, als viele denken.

250 Punkte in fünf Jahren

Die Faustformel lautet: 250 Fortbildungspunkte im Zeitraum von fünf Jahren, also durchschnittlich 50 Fortbildungspunkte pro Jahr sind erforderlich (ein Punkt entspricht dabei einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten ohne Pausen).

200 davon müssen so genannte Fachpunkte sein. Sie müssen aber nicht im eigenen Sonderfach erworben werden.

Ein Orthopäde etwa kann also auch mit dermatologischen oder HNO-Fachpunkten sein Plansoll erfüllen. 85 der 250 Punkte müssen durch Veranstaltungsbesuche (einschließlich Qualitätszirkel) erworben werden, die weiteren 165 können auf anderen Wegen (e-Learning, Publikationen, Literaturstudium) erworben werden.

Derzeit gelten noch Übergangsbestimmungen, die detailliert in der Fortbildungsverordnung aufgelistet sind (siehe Kasten).

Auch noch nicht selbstständig berufsberechtigte Turnusärztinnen und -ärzte können (und sollen) DFP-Punkte erwerben, das DFP-Diplom bekommen sie allerdings erst mit der Berufsberechtigung.

Konto aktivieren

Für jede Ärztin und jeden Arzt in Österreich ist ein Fortbildungskonto bereits angelegt. Um es  nutzen zu können, muss man es nur einmal aktivieren bzw. sich registrieren. Das funktioniert elektronisch: über  www.meindfp.at. Die Arztnummer und die „Eröffnungskennung“, die dafür erforderlich sind, kann man entweder direkt über ein Kontaktformular auf der Website oder telefonisch (01/512 6383-33) erfahren.

Automatische Buchung

Die meisten approbierten Anbieter buchen die Fortbildungspunkte bereits automatisch auf dieses Fortbildungskonto. Falls das noch nicht gehandhabt wird, macht man es selbst – ebenfalls elektronisch über www.meindfp.at.

 

Andere Möglichkeiten

Aber nicht nur klassische Fortbildung ist möglich. Fortbildungspunkte gibt es auch für wissenschaftliche Publikationen, Supervisionen und im Ausland absolvierte Fortbildungen.

Wer selbst als ReferentIn oder TrainerIn tätig ist, hat ebenfalls Anspruch auf DFP-Punkte.

Durchschnittlich 59 Punkte

Im Jahr 2013 wurden mehr als 2,1 Millionen Punkte gebucht. Damit kommen auf jede Ärztin und jeden Arzt im Schnitt rund 59 Punkte – also deutlich mehr als die erforderlichen 50.

Weniger rosig sieht es bei den verliehenen Diplomen aus. „Vor allem Spitalsärzte bilden sich zwar intensiv fort, viele denken aber offenbar nicht daran, sich um die Dokumentation zu kümmern oder das Diplom zu beantragen, obwohl es ihnen zusteht“, sagt der steirische Fortbildungsreferent Hermann Toplak.

Dabei wäre gerade das doch sehr einfach …


Fragen zum DFP: Hilfe und Information

Die gesamte Fortbildungsverordnung im Internet: http://www.arztakademie.at/diplom-fortbildungs-programm/verordnung-ueber-aerztliche-fortbildung/

Zugang zur Registrierung/Aktivierung des Fortbildungskontos und zum Diplom-Antrag: https://www.meindfp.at/dfp-konto/

DFP-Hotline (Akademie der Ärzte) für telefonische Auskünfte: Tel. 01/512 6383-33

Persönliche Beratung und Unterstützung: Während der Öffnungszeiten im Informations- und Mitgliederservice der Ärztekammer Steiermark, Montag und Donnerstag, 8.00 bis 19.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr

Sie haben Fragen, die auch für andere interessant sind? Bitte schicken Sie ein Mail an presse@aekstmk.or.at. Wir veröffentlichen die Antworten in den nächsten Ausgaben von AERZTE Steiermark.


Stichwort: Fortbildungsverpflichtung

Geregelte Fortbildungsverpflichtungen gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte. Auch in den Berufsordnungen, vor allem anderer freier Berufe, finden sich entsprechende Regelungen. Dazu gehören die SteuerberaterInnen, ApothekerInnen, BilanzbuchhalterInnen, diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern bzw. -pfleger, RettungssanitäterInnen und andere.

 

Grazer Straße 50a1
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