Der Lohn der Verhandlungen

28 Millionen Euro im ersten und 35 Millionen Euro in den folgenden Jahren. Das ist das Ergebnis der steirischen Dienst- und Besoldungsrechts-Vereinbarung. Dazu kommen die Reduktion der Arbeitszeit und eine Reihe von Begleitmaßnahmen …

„Steiermark als KA-AZG-Vorreiter“ titelte die Medical Tribune in ihrer Ausgabe vom 22. Oktober. Der Kärntner Ärztekammerpräsident Josef Huber forderte wenige Tage nach dem Bekanntwerden des Ergebnisses steirische Verhältnisse auch in seinem Bundesland – in der Steiermark würden die Ärzte um 37 Prozent mehr verdienen als in Kärnten. Sein Wiener Kollege Thomas Szekeres verlangte eine Verschiebung von Journaldienstbezahlung in Richtung Grundeinkommen und damit ebenfalls „den steirischen Weg“. Denn mit dem neuen Modell wird das Grundeinkommen im Schnitt 75 – und nicht wie bisher 66 – Prozent des Gesamteinkommens ausmachen.

 

Überzeugung

Was die steirische Lösung auszeichnet, aber vielleicht auch verdächtig macht: Sie kam ohne öffentliche Kampfrhetorik, ohne Protestmärsche und Streikdrohungen zustande. Dazu der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner: „Wir mussten nicht drohen, weil wir überzeugen konnten.“ Das Problem der „Ärzteflucht“ wird hierzulande als reales Problem anerkannt und damit die Notwendigkeit, entsprechend gegenzusteuern. Eine Debatte, wie sie jüngst in Oberösterreich vom Zaun gebrochen worden war, weil die dortige GKK einen „Ärztemangel“ geleugnet hatte, fand zumindest in den letzten zwei Jahren in der Steiermark nicht statt. Wobei Lindner präzisiert: „Der Ärztemangel ist ein Problem, das nach den vorliegenden Prognosen in den nächsten fünf bis zehn Jahren ganz massiv auf uns zukommen wird, derzeit sehen wir eine Ärzteflucht, die Kolleginnen und Kollegen gingen entweder in den privaten Bereich oder verließen das Land.“

 

Ärzteflucht stoppen

Diesen Trend zu stoppen und umzudrehen, ist das Ziel des nun vereinbarten Dienstrechts (das allerdings noch vom Landtag beschlossen werden muss). Was es auszeichnet, sind die Möglichkeiten, die es bietet, so Spitalärzteobmann, Vizepräsident Martin Wehrschütz: „Es ist die klare Einladung zu einer Spitalslaufbahn, beginnend mit einer fundierten Ausbildung. Dann gibt es mehrere Karrierestufen, die jedem offen stehen.“ Abgerundet wird das System mit Begleitmaßnahmen, die insbesondere der besseren Vereinbarkeit einer beruflichen Laufbahn im Krankenhaus mit dem Familienleben dienen.

Jedenfalls ist das neue Dienst- und Besoldungsrecht mehr als eine Reaktion auf das neue KA-AZG: „Wir haben gewusst, dass wir in Zeiten des Ärztinnen- und Ärztemangels als Dienstgeber attraktiver werden müssen, weil wir einem Wettbewerb unterliegen. Da hat es uns sehr geholfen, dass wir, als der Brief aus Brüssel gekommen ist, bereits ein Jahr an Vorarbeit geleistet hatten“, betonte auch KAGes-Vorstandsvorsitzender Karlheinz Tscheliessnigg bei der Präsentation der Einigung. Und sieht sie auch als Ergebnis der politischen Kultur in der Steiermark: „Es waren offensichtlich Leute am Werk, die sich ein Beispiel an der Reformpartnerschaft genommen haben!“

 

35 Millionen

Was in diesem Fall bedeutet, dass man auch bereit war, entsprechende Investitionen vorzunehmen, um eine qualitätsvolle ärztliche Versorgung in der Steiermark sicherzustellen, so Spitalslandesrat Christopher Drexler: „Das kostet viel Geld, aber es war notwendig, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten auf gewohnt hohem Niveau langfristig sicher zu stellen!“

Viel Geld sind konkret rund 35 Millionen pro Jahr, die sich die Steiermark aber leisten könne, wie der Finanzvorstand der KAGes, Ernst Fartek, hervorhebt: „Wir haben die wirtschaftliche Effizienz der KAGes-Spitäler in den letzten Jahren steigern können und verzeichneten die geringsten Kostenzuwächse aller landeseigenen Spitäler in Österreich. Dadurch können wir die eingesparten Mittel nun für die Erhöhungen bei den Ärztebezügen einsetzen und das Geld kommt wiederum in der Patientenversorgung an.“

Das bundesweite Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz hat die Entscheidung in der Steiermark beschleunigt, sind Lindner und Wehrschütz überzeugt: „Es hat das Bewusstsein geschärft und den Handlungsbedarf erhöht.“ Dass man aber vorbereitet gewesen sei und bereits konkrete Lösungsvorschläge entwickelt hatte, habe die sehr kurzen Verhandlungen erlaubt.

 

Opt-out als persönliche Entscheidung

Kritische Anmerkungen zur übergangsweisen Einführung – dank der Opt-out-Möglichkeit bedeutet das neue KA-AZG nicht, dass jeder zwangsläufig ab dem 1. Jänner nur mehr 48 Stunden pro Woche arbeiten darf – verstehen Lindner und Wehrschütz, halten aber auch entgegen: „Wir alle wollen, dass auch nach dem 1. Jänner eine realistische Möglichkeit besteht, an den einzelnen Abteilungen und Stationen Dienstpläne zu machen.“
Ohne Optionsmöglichkeit, würden nicht nur Politik und KAGes, sondern auch die unmittelbar zuständigen Ärzt¬innen und Ärzte in massive Bedrängnis geraten.
Wobei man nicht vergessen darf: Die Opt-out-Variante ist keine „typisch österreichische Lösung“, sie wird auch in anderen EU-Ländern, etwa Deutschland, praktiziert. Das relativiert auch die Befürchtung, dass Ärztinnen und Ärzte, die freiwillig länger als 48 Stunden arbeiten, dann ihren Schutz durch die Haftpflichtversicherung verlieren könnten. Dazu die eindeutige rechtliche Auskunft: Die Kriterien der ärztlichen Haftung werden durch die Novelle des KA-AZG nicht verändert. Die haftungsrechtliche Situation bleibt die gleiche.

Unterm Strich bleibt ein beeindruckendes Ergebnis: Im Schnitt werden heute 30-jährige Assistenzärztinnen und -ärzte im neuen System – auf eine Spitalskarriere in der KAGes gerechnet – um mehr als 700.000 Euro mehr verdienen, als im alten System. Das und echte Karrieremöglichkeiten sind der Kern des neuen Angebots an Spitalsärzte.

 

Fotocredit: Schiffer

Grazer Straße 50a1
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