DFP: Fortbildungsziel erreicht, aber keiner weiß es …
668 steirische Ärztinnen haben ihre gesetzliche Fortbildungsverpflichtung definitiv erfüllt, können das aber nicht nachweisen, weil sie ihr DFP-Diplom nicht abholen. Spätestens Mitte nächsten Jahres wird das zum Problem.
Die Rechtslage ist eindeutig: Ab Mitte kommenden Jahres wird die Einhaltung der ärztlichen Fortbildungsverpflichtung überprüft. Während diese Überprüfung bei anderen Berufsgruppen stichprobenartig durch das zuständige Ministerium erfolgt (etwa in der Psychotherapie), gibt es im ärztlichen Bereich bekanntlich eine sehr einfache Lösung: Alle Ärztinnen und Ärzte (egal, ob angestellt oder niedergelassen), die zu den Überprüfungsstichtagen ein gültiges DFP-Diplom besitzen, brauchen gar nichts zu tun – die Akademie der Ärzte hat sie in der Liste.
Aber: Noch haben nicht alle ein DFP-Diplom. Und was tatsächlich erstaunlich ist: Mehr als 3.500 Ärztinnen und Ärzte in Österreich haben zwar alle Voraussetzungen für das DFP-Diplom erfüllt, es aber nicht beantragt. Was ungefähr so ist, als ob man regelmäßig auf ein Sparbuch einzahlt, es aber dann versteckt und vergisst.
„Spitzenreiter“ Steiermark
Die Zahl der „Nicht-Nutzerinnen und -Nutzer in den einzelnen Bundesländern in Österreich liegt zwischen acht und zehn Prozent“, weiß die Akademie der Ärzte laut einer Ende Dezember 2014 veröffentlichten Statistik. Nur ein Bundesland bewegt sich deutlich über diesem Schnitt: In der Steiermark sind es 13 Prozent aller berufsberechtigten Ärztinnen und Ärzte bzw. potenziellen DFP-Inhaberinnen und -Inhaber. Anders gesagt: 668 steirische Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fortbildungsverpflichtung erfüllt haben, sind trotzdem ohne DFP-Diplom, obwohl sie es beantragen könnten. Und das sind nur diejenigen, deren Fortbildung grundsätzlich dokumentiert ist.
Denn es gibt auch diejenigen, die in ausreichendem Ausmaß Fortbildungen machen – vor allem bei großen Kongressen im Ausland – dies aber nicht dokumentieren. Das sind vor allem angestellte Ärztinnen und Ärzte, denen nicht bewusst ist, dass die Verpflichtung zum Nachweis der Fortbildung für sie genauso gilt, wie für ihre niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Das bestätigen die Zahlen: In allen Bundesländern mit Ausnahme von Kärnten ist der prozentuelle Anteil der DFP-Inhaberinnen und -Inhaber im niedergelassenen Bereich weit höher als im angestellten.
Vier Bundesländer liegen dabei über dem Österreichdurchschnitt: Salzburg, Burgenland, Tirol und die Steiermark. Hier sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte besonders deutlich DFP-affiner als die Kolleginnen und Kollegen in den Spitälern.
Positiv-Anreiz
In der Niederlassung gibt es allerdings auch Positiv-Anreize. Denn ein aktives DFP-Diplom wirkt sich bei der Reihung für eine Kassenplanstelle positiv aus. Erkennt eine Ärztin oder ein Arzt das aber zu spät, verkehrt sich der mögliche Positiv-Effekt ins Gegenteil. Es ist bereits vorgekommen, dass ein ansonsten erstgereihter Arzt bei der Vergabe einer Kassenfacharztstelle nur wegen des fehlenden DFP-Diploms den Kürzeren gezogen hat.
Das trifft natürlich auch jene, die sich aus dem Spital heraus um eine Stelle bewerben.
Nicht unwahrscheinlich ist, dass bald auch Arbeitgeber sich bewerbende Ärztinnen und Ärzte nach dem DFP-Diplom fragen werden. Weil sie ansonsten Gefahr laufen, jemanden anzustellen, der möglicherweise disziplinarrechtlich belangt werden muss oder sogar seine Zulassung verlieren könnte …
Alle Infos auf
www.meindfp.at