Der Weg zum DFP-Diplom: Online unter www.meindfp.at

Ab Mitte 2016 müssen alle angestellten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nachweisen (können), dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachkommen. Mit dem DFP-Diplom ist dieser Nachweis automatisch gegeben. Wir haben Mitglieder der Vollversammlung der Ärztekammer Steiermark befragt, was das DFP-Diplom für sie bedeutet.

Mit Stichtag 01.09.2016 ist erstmals die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung gemäß §49 Ärztegesetz durch den Besitz eines gültigen DFP-Diploms nachzuweisen. Diese Verpflichtung gilt für alle berufsberechtigten niedergelassenen wie auch angestellten ÄrztInnen.

Durch das von der Akademie der Ärzte für Sie eingerichtete Online-Fortbildungskonto www.meindfp.at wird Ihnen der Weg zum gültigen DFP-Diplom immens erleichtert: Für jede Ärztin/jeden Arzt ist das DFP-Konto bereits angelegt, teilweise schon mit absolvierten Punkten befüllt und muss nur noch von Ihnen aktiviert werden.
Besuchte DFP-Fortbildungen sind zum größten Teil in Ihrem persönlichen Konto bereits verbucht und somit (in der Farbe grün) bestätigt. Auf den ersten Blick ist ersichtlich, wie viele Punkte Sie im gewählten Zeitraum bereits gesammelt haben und wie viele Punkte Ihnen für die Beantragung des DFP-Diploms noch fehlen. Nicht gebuchte Punkte (z. B. im Ausland absolvierte Fortbildungen) können Sie selbst manuell in Ihr Konto einbuchen.

ACHTUNG: Bitte übermitteln Sie nach der Beantragung des Diploms bei manuell eingebuchten Fortbildungen zur Überprüfung die jeweilige Teilnahmebestätigung per Fax oder Mail an die Ärztekammer oder laden Sie die eingescannte oder fotografierte Bestätigung direkt in das Konto hoch. Sie können bis zu 2/3 der benötigten Punkte durch E-Learning sammeln – Sie finden in Ihrem Online-Fortbildungskonto eine große Auswahl an Artikeln zum Punktesammeln.

Sobald Sie die erforderliche Punkteanzahl erreicht haben, können Sie das Diplom online über Ihr Konto beantragen.

Derzeit können Sie noch wahlweise einen 3-Jahres-Fortbilungszeitraum (150 Punkte) oder einen 5-Jahres-Fortbilungszeitraum (250 Punkte) wählen. Das Diplom ist jedenfalls bei beiden Varianten für fünf Jahre gültig.

Beispiel:
Fortbildungszeitraum:
01.04.2012 – 31.03.2015  (150 Punkte)
Gültigkeitszeitraum des Diploms: 01.04.2015 – 31.03.2020 (= neuer Sammel-zeitraum für 250 Punkte)
Es lohnt sich, Ihr Online-Fortbildungs-Konto zu aktivieren und einen Blick darauf zu werfen. Womöglich haben Sie bereits genug Punkte auf Ihrem Konto gebucht, um das DFP-Diplom beantragen zu können.
13 % der Steirischen Ärztinnen und Ärzte haben bereits genug Punkte auf ihrem Konto und müssen das Diplom nur mehr online beantragen!

Bei Fragen zum Online-Konto, Aktivierung, Benutzerdaten, Punkte buchen:
Hotline: MO-FR 7- 20 Uhr
01/5126383-33

Bei Fragen zum DFP-Antrag:
Ärztekammer Steiermark
Tel: 0316/8044-0
E-Mail: dfp@aekstmk.or.at
Fax: 0316/8044-130

 

Fotocredit: Ärztekammer Steiermark / Schiffer, beigestellt

Grazer Straße 50a1
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