KA-AZG-Novelle: „Nicht notwendig“

Die Aufweichung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes droht. Die meisten Giftzähne wurden der Novelle aber im Vorfeld schon gezogen. Aus steirischer Sicht ist die Änderung aber dennoch überflüssig.

Offenbar auf Betreiben der Länder bzw. Spitalsträger wird in Österreich an einer teilweisen Rücknahme der Regelungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes gearbeitet. Wichtigste Punkte: Die Opt-out-Regelung soll auch über das Jahr 2021 hinaus gelten und die Ruhezeit nach der Rufbereitschaft soll von 11 auf 5 Stunden reduziert werden.

Sowohl der Obmann der angestellten Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer, Vizepräsident Eiko Meister, als auch KAGes-Zentralbetriebsratsobmann Michael Tripolt kritisieren das Vorhaben als „nicht schlüssig“ bzw. aus steirischer Sicht „nicht notwendig“. Denn, so der Tenor, die KAGes habe immer wieder versichert , dass sie das KA-AZG bereits jetzt weitgehend erfüllen könne. Es gebe daher keinen Grund für eine teilweise Rückabwicklung. Tatsächlich hat die KAGes die für die Erfüllung des KA-AZG nötigen Stellen fast vollständig besetzen können. Es gibt nur mehr 40 offene Stellen.

Teilweise kann Entwarnung gegeben werden: Ohne Betriebsvereinbarung ist ein Opt-out nicht möglich, außerdem gelte die Möglichkeit längerer Arbeitszeiten nur bei unverschuldeten Personalengpässen, betont Tripolt. „Ein Urlaub kann damit wohl nicht gemeint sein.“

Problematischer ist die ebenfalls in der „ansonsten lebbaren“ (Tripolt) Gesetzesnovelle vorgesehene Verkürzung der Ruhezeit nach der Rufbereitschaft von 11 auf 5 Stunden. Sie kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – den Ärztinnen und Ärzten genauso wie der Pflege – das Leben deutlich schwerer machen. Deswegen gibt es auch anhaltende Bemühungen der Kurie Angestellte Ärzte und der Gewerkschaft, hier eine Nachbesserung zu erreichen.

Grundsätzlich ist aber die geplante Novelle ein Rückschlag für den Spitalsstandort Österreich. Durch das neue KA-AZG ist Österreich für junge Ärztinnen und Ärzte attraktiver geworden.

Dieser Vorteil wird durch die Rückentwicklung aufgegeben. Außerdem werde, so Tripolt, der begonnene positive „Change-Prozess“ damit gebremst. Unausgeschlafene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Krankenbetten könnten damit wieder Realität werden. Damit sei die Novelle „auch schlecht für das System“, so Tripolt.

Es gibt da also Handlungsbedarf, um bereits erreichte Erfolge nicht wieder zu verspielen.

Fotos: Elke Meister, Florian Stieber, Adobe Photostock

 

AERZTE Steiermark 01/2019

Grazer Straße 50a1
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