Bereitschaftsdienst: Mit 20. Juli Ordinationen fix integriert
Die Forderung nach offenen Ordinationen als fixem Bestandteil des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes am Wochenende wurde erfüllt. Bezahlt wird eine Pauschale von 700 Euro für den dreistündigen Ordinationsdienst von 8 bis 11 Uhr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Dass offene Ordinationen in den Ärztlichen Bereitschaftsdienst integriert werden sollen, war spätestens Mitte Juni klar und wurde am 26. Juni auch offiziell in einer Pressekonferenz mitgeteilt. Es gab zu dem Zeitpunkt noch einen kleinen Haken bzw. eine offene Frage: Wie sollte Wahlärztinnen und Wahlärzten die Möglichkeit eröffnet werden, am Ordinationsbereitschaftsdienst teilzunehmen, wenn die Verrechnung innerhalb des Kassensystems rein technisch nicht möglich ist? Die Lösung: eine Pauschale von 700 Euro für den dreistündigen Bereitschaftsdienst an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag von 8 bis 11 Uhr. Kurative Einzelleistungen können im Bereitschaftsdienst nicht verrechnet werden.
700 + 42 Euro + Visitenhonorar
Wer am selben Tag zusätzlich den Visitendienst von 12.00 bis 18.00 Uhr macht, bekommt zu den 700 Euro noch 42 Euro. Und natürlich die Visitenpauschale von 220 bis 350 Euro je nach Regionsgröße sowie das Wochenendhonorar von 70 Euro pro absolvierter Visite.
Gleiches Honorar für Kassen- und WahlärztInnen
Das bedeutet, dass alle Vertrags- (GKK, BVA, SVA, SVB, VAEB) und Wahlärztinnen/-ärzte für den Bereitschaftsdienst in der offenen Ordination (und wie bisher im Visitendienst) das exakt gleiche Honorar erhalten. VertragsärztInnen können die Dienste bis zu 6 Monate im Voraus buchen, WahlärztInnen frühestens 2 Wochen im Voraus. Die Buchung ist bis zu 24 Stunden vor Dienstbeginn möglich. Welche Ordinationen im Bereitschaftsdienst geöffnet haben, wird über die neue Website ordinationen.st des Gesundheitsfonds Steiermark bekanntgegeben.
Patientinnen und Patienten können im Notfall die offenen Bereitschaftsdienst-Ordinationen direkt aufsuchen, ohne vorher das Gesundheitstelefon 1450 angerufen zu haben. Aber natürlich wissen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitstelefons 1450, welche Ordinationen im Bereitschaftsdienst offen haben und teilen das den Anruferinnen und Anrufern, die unmittelbar ärztliche Hilfe brauchen, mit.
Weiterhin ist es Ärztinnen und Ärzten möglich, ihre Ordinationen auch regulär zu öffnen.
Sowohl in der Bereitschaftsdienst-, als auch in der regulären Ordination müssen die Behandlungen laut Ärztegesetz dokumentiert werden. Diese Dokumentation geht aber nicht an Dritte, sondern dient nur dem gesetzlichen Nachweis der Behandlungen.
Um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten, führen Sie bitte Urlaubs- bzw. Abwesenheitsmeldungen elektronisch über die Ärztekammer-Website durch: unter https://www.aekstmk.or.at/352&url=/564 einsteigen (bitte EINLOGGEN – sollten Sie Ihr Passwort nicht verfügbar haben, können Sie über LOGIN neue Zugangsdaten elektronisch anfordern).
Wählen Sie unter dem Menüpunkt „Niedergelassene Ärzte“ den Punkt „Abwesenheiten verwalten“ und geben Sie Ihre Urlaube bzw. Vertretungen, etc. ein. Das neue Tool kann sowohl von Kassen- als auch WahlärztInnen genutzt werden. Bitte verwenden Sie dieses elektronische Meldetool, da Telefon- und Faxmeldungen nicht im Meldetool erfasst werden können, und daher Ihre Abwesenheit der Leitstelle nicht bekannt ist.
Die Vereinbarung über den Ordinations-Bereitschaftsdienst wurde vorerst für ein Jahr abgeschlossen. Es findet eine begleitende Evaluation insbesondere der Buchungshäufigkeit und der Patientenfrequenz statt.
„Mit der Einbeziehung von geöffneten Ordinationen schaffen wir ein möglichst lückenloses System, um den Patientinnen und Patienten auch an Wochenenden und Feiertagen – wo mit Abstand die meisten Anrufe beim Gesundheitstelefon eingehen – die bestmögliche Versorgung bieten zu können“, kommentierte Gesundheitslandesrat Christopher Drexler die Adaption. „Als Vertreter aller niedergelassenen Ärzte ist es mir ein wichtiges Anliegen, auch die Wahlärzte in das System miteinzubeziehen, damit ein möglichst breiter Kreis für die Dienste zur Verfügung steht“, sagte Kurienobmann Norbert Meindl. „Wir haben aber auch Weiterentwicklungsbedarf erkannt und erreichen mit der Einbeziehung von Bereitschaftsordinationen in das neue System eine noch bessere Versorgung für die Patientinnen und Patienten.“
Infos zu offenen Ordinationen: www.ordinationen.st
AERZTE Steiermark 07-08/2019
Foto: Land Steiermark/Streibl