Gratis-Influenzaimpfung für Kinder und Jugendliche

Gerade in den ländlichen Regionen mit traditionell engerem Kontakt über die Generationen hinweg sollten Kinder und Jugendliche rasch gratis gegen Influenza geimpft werden.

„Manchmal freut man sich wirklich nicht, wenn man Recht behält“, ärgert sich Michael Adomeit, Obmann der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin, „natürlich haben wir gewusst, dass die Bereitschaft an den Gratisimpfungen teilzunehmen durch die Pandemie leiden wird. Nun zeigen die Quoten aus der Impfdatenbank schwarz auf weiß, dass sich bereits umfängliche Impflücken auftun.“ Besonders deutlich sind diese bei den Schulkindern und Jugendlichen zwischen 6 und 15, weil die Schulimpfaktion ausgesetzt werden musste (mehr dazu im beiliegenden WAVM-Ärztenewsletter faktum).

Nun kommt eine neue – und gerade während der Pandemie sehr wichtige – Kinder-Gratisimpfung hinzu: Influenza ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Damit soll das Risiko der Einschleppung von Influenza in die Familien über die Kinder reduziert werden. „Nur weil sich jetzt erfreulicherweise mehr Erwachsene gegen Influenza impfen lassen, ist die Influenzaimpfung gerade bei den Kindern und ganz besonders bei den 6- bis 15-Jährigen dennoch kein Selbstläufer“, weiß Adomeit als Hausarzt in Birkfeld gut. „Wenn wir hier – gerade auch im ländlichen Bereich mit dem traditionell stärkeren Kontakt zwischen Jung und Alt – kein böses Erwachen erleben wollen, müssen wir informieren, informieren, informieren.“

Denn: Herumgesprochen hat sich unter den Eltern noch nicht sehr, dass es nun besonders wichtig ist, die Kinder und Jugendlichen gegen Influenza zu schützen, damit die ältere Generation indirekt geschützt wird.

Auch die Ende November vom Land ins Leben gerufene Gratisinfluenza-Impfung für Über-65-Jährige wird zwar einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von SeniorInnen darstellen, erreicht aber nur jene, die in Heimen oder Einrichtungen zum betreuten Wohnen leben sowie in Tageszentren oder von mobilen Diensten betreut werden (siehe unten). Über-65-Jährige, die ohne institutionelle Betreuung daheim leben, sind nicht in die Aktion miteingeschlossen und müss(t)en sich aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten impfen lassen – das ist gerade im ländlichen Raum leider keineswegs selbstverständlich.

 

Neu: Gratisaktion Influenza 65+

Nunmehr können auch BewohnerInnen von Alters- und Pflegeheimen, betreuten Wohneinrichtungen sowie in Tageszentren und von mobilen Diensten im Rahmen der Hauskrankenpflege Betreute gratis gegen Influenza geimpft werden. Einzige Voraussetzung ist ein Mindestalter von 65 Jahren. Impfen sollen die HausärztInnen dieser Zielgruppen.

 

Nicht einmal drei Wochen vergingen zwischen der ersten Kontaktnahme der Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement bei der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin (WAVM) in Sachen Gratis-Influenzaimpfung 65+ und dem Rollout der nötigen Unterlagen in Richtung der KooperationspartnerInnen. Das sind rd. 700 HausärztInnen, 220 Altersheime, rd. 104 Einrichtungen für Betreutes Wohnen sowie rd. 90 Stützpunkte von mobilen Diensten in der Steiermark. Dazwischen verhandelte die Ärztekammer die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und die WAVM konzipierte die nötigen Arbeitsabläufe und EDV-Strukturen, damit die niedergelassenen HausärztInnen ihre über-65-jährigen PatientInnen in den o.a. Einrichtungen noch im Dezember mit Gratisinfluenza-Impfungen versorgen können.

 

Basisparameter

Das Impfhonorar dafür beträgt – wie bei den Gratis-Kinderimpfungen – EUR 11,00 pro korrekt dokumentierter Impfung. Für die Impfungen von („hauskrankengepflegten“) Über-65-Jährigen in deren Wohnungen kommen EUR 4,22 Wegpauschale pro Anfahrt hinzu.

 

Impfen sollen die HausärztInnen. Unabhängig davon, in welcher Art von Einrichtung/Betreuung sich der/die Über-65-Jährige befindet, kümmert sich die Einrichtungen darum, die Impfwilligkeit zu ermitteln und die Zustimmung zu Impfung und Datenverarbeitung einzuholen. Auch die Persondaten der Impfwilligen werden von der Einrichtung  in die steirische Impfdatenbank hochgeladen. Damit ist gewährleistet, dass die ÄrztInnen rasch und effektiv online dokumentieren können, ohne selbst  Persondaten eingeben zu müssen. Auch die Abrechnung der Honorare erfolgt automatisch.

 

Alters- & Pflegeheime, Tageszentren, betreutes Wohnen

Aus ärztlicher Sicht ist der Ablauf des Impfens für SeniorInnen in Alters- und Pflegeheimen, in Tageszentren und betreuten Wohneinrichtungen völlig identisch:

  1. Die/der Hausärztin/-arzt wird von der jeweiligen Einrichtung kontaktiert: Sobald die von den Einrichtungen hochgeladenen Patientendaten in die Datenbank eingelesen sind und die Impfstoffe in den Einrichtungen vorhanden sind, vereinbart man den/die Impftermin/e und gibt bekannt, wie man dokumentieren möchte: online vor Ort (via Handy, Tablet oder Laptop) oder gemischt. Dabei bereitet die Einrichtung eine Liste der Impflinge vor, man kreuzt die tatsächlich Geimpften an und gibt die Impfungen danach in der Ordination in die Impfdatenbank ein. Für – begründungsbedürftige – Notfälle können auch von der Einrichtung vorausgefüllte Impfdokuscheine verwendet werden (was allerdings für die ohnehin extrem belasteten Einrichtungen mühsam, zeitaufwändig und fehlerbehaftet ist).
  2. Zum Impfen in die Einrichtung fahren: Man kommt zum vereinbarten Impftermin – die Impfstoffe sind vorhanden, die Einrichtung hält die von ihr vorausgefüllten Zustimmungserklärungen bereit, auf denen die Ärztin/der Arzt auch die Impffähigkeit mit Stempel und Unterschrift bestätigt (sie werden für Nachfragen durch das Land in der Einrichtung aufbewahrt). Man impft und dokumentiert online oder danach in der Ordination.

 

PatientInnen, die von mobilen Diensten betreut werden

Jene Personen, die mobil genug sind, um in den hausärztlichen Ordinationen geimpft zu werden, erhalten die Impfung dort. Ist das nicht möglich, impft die Ärztin/der Arzt beim Hausbesuch (und erhält dafür zusätzlich das Wegpauschale von EUR 4,22 pro Anfahrt).

  1. Analog zu den „stationär“ lebenden SeniorInnen werden sich die mobilen Dienste bei den HausärztInnen ihrer Pfleglinge melden. Dabei wird bekanntgegeben, wieviele PatientInnen die Gratisimpfung bekommen möchten. Die Zustimmungserklärungen der Impfwilligen werden vom mobilen Dienst vorausgefüllt.
  2. Die mobilen Dienste bringen den ÄrztInnen diese Erklärungen, eine Liste der Impfwilligen (sortiert nach Ordinations- bzw. Hausbesuchs-Fällen) und eine Bestätigung, mit der die Ärztin/der Arzt die Impfungen in der Abholapotheke ausgefolgt bekommt. Im Fall des Hausbesuchs nimmt man den Impfstoff selbst zur Patientin mit – das ist nötig, weil die Einhaltung der Kühlkette bei den SeniorInnen selbst nicht gewährleistet wäre. Falls man online oder gemischt dokumentiert, gibt es keinen Unterschied zu stationär Wohnenden. Falls man nur am Papier dokumentieren möchte, muss man selbst händisch die Persondaten der Geimpften in die Impfdokuscheine eintragen und diese gesammelt postalisch an die WAVM schicken.

 

Voraussetzung für die Online-Dokumentation

Die Ärztin/der Arzt benötigt einen Zugang zu den Online-Services der WAVM.

ÄrztInnen, die im Rahmen der Gratiskinder-Impfaktionen impfen (und z. B. elektronisch den Impfstatus abfragen), haben diesen Zugang bereits und nützen ihn wie üblich.

 

AERZTE Steiermark 12/2020

Illu: Fotolia

 

Grazer Straße 50a1
Grazer Straße 50a1