19.05.2026
Überweisungspflicht: Steirische Ärzteschaft bekennt sich zum freien Arzt-Patienten-Verhältnis
Die Ärztekammer für Steiermark lehnt eine Überweisungspflicht ab. Der steirische Weg setzt auf Vertrauensärzte als Lotsen im Gesundheitssystem, gewählt von den Patienten, nicht verordnet vom Staat.
„Vertrauen gibt Orientierung: Vertrauensärztinnen und -ärzte sind häufig Allgemeinmediziner, können aber ebenso Kinderärzte, Internisten oder Gynäkologen sein. Chronisch kranke Menschen finden ihre ärztliche Vertrauensperson oft beim Facharzt. Eine Überweisungspflicht schafft Hürden statt Orientierung“, stellt Ärztekammer-Präsident Dr. Michael Sacherer klar.
Die Ärztekammer für Steiermark spricht sich klar für den steirischen Weg aus: einen Vertrauensarzt als freiwillig gewählten Lotsen. Das kann der Hausarzt sein, aber ebenso ein niedergelassener Facharzt, dem der Patient vertraut. Diese Lotsen sorgen für Orientierung im Interesse des Patienten und für eine sinnvolle Lenkung.
„Eine Überweisungspflicht löst kein einziges Problem im Gesundheitssystem, sie schafft neue. Wer dem Patienten den Arzt vorschreibt, greift in eine Beziehung ein, die auf Vertrauen basiert. Das ist Ideologie, keine Medizin und kann so nur einem Schreibtischtäter einfallen und nicht jemandem, der Tag für Tag Patienten betreut und behandelt“, betont Prof. Dr. Dietmar Bayer, Vizepräsident der Ärztekammer für Steiermark und Obmann der Kurie Niedergelassener Ärzte.
Die steirische Ärzteschaft fordert, dass Patienten ihre Vertrauensärzte selbst bestimmen. Anreize zur freiwilligen Koordination über einen gewählten Lotsen-Arzt seien sinnvoll und unterstützenswert. Eine Pflicht, die den Versorgungszugang einschränkt und Wartezeiten verlängert, widerspreche hingegen dem Patientenwohl.
„Wer Gesundheitsversorgung ernst nimmt, stärkt die Beziehung und das Vertrau-en zwischen Patienten und Arzt – davon profitiert das System nachhaltig“, betont Sacherer.