11. November 2016

Alle Macht bei Staat und Krankenkassen?
In dem Fall Kündigung der Gesamtverträge

Mit dem Entwurf der jüngsten 15a Vereinbarung und des dazugehörigen Umsetzungsgesetzes wurde für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Steiermark eine rote Linie überschritten. Für den Fall, dass diese Regelungen in Kraft treten, wird der Gesamtvertrag mit der steirischen Gebietskrankenkasse gekündigt. Gleichzeitig wird die Österreichische Ärztekammer aufgefordert, auch die bundesweiten Kassenverträge zu kündigen.

Gesetz und 15a-Vereinbarung würden den Krankenkassen eine deutlich größere Machtfülle geben, obwohl diese die Leistungen für die Versicherten in den letzten Jahren deutlich verschlechtert haben. „Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark hat beschlossen, den Vertrag mit der GKK zu kündigen, sollten die Änderungsvorschläge der Ärzteschaft nicht berücksichtigt werden, die angestellten Ärztinnen und Ärzte unterstützen das vollinhaltich“, erklärte der Präsident der Ärztekammer Steiermark, Herwig Lindner, am Freitag in einer Aussendung.

Für die freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte, die sich für die gute Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten verantwortlich fühlen, sei „es undenkbar eine Systemmedizin, die Patientinnen und Patienten völlig aus dem Auge verliert, mitzutragen“, sagte Lindner.

Ein ähnlicher Beschluss wurde auch in Oberösterreich gefasst.

Lindner sieht in der 15a-Vereinbarung auch eine Gefahr für die steirische Gesundheitsreform: Die Mitarbeit der Ärztinnen und der Ärzte daran sei bedroht, wenn bundesweit die Ärzteschaft aus der Mitgestaltung der Gesundheitsversorgung hinausgedrängt werde.

Es liege nun am Ministerrat und dem Parlament, verantwortungsvoll zu handeln und die Entwürfe zum Umsetzungsgesetz in dieser Form nicht zu akzeptieren.