AERZTE Steiermark 01/2025
Lehrpraxis Gehaltsanpassung/Anpassung Lehrpraxisdauer
Ab 01.01.2025 steht Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung auch in der Lehrpraxis eine Erhöhung zu.
Das monatlich auszuzahlende Gehalt für die Turnusärzt:innen richtet sich gemäß Kollektivvertrag nach dem Gehaltsschema der KAGes. Mit 1. Jänner 2025 wurden die Gehaltsansätze der KAGes angepasst, sodass auch das Gehalt in der Lehrpraxis ab diesem Zeitpunkt einer Anpassung bedarf.
Die jeweils rechte Spalte der Tabelle 1 mit der Überschrift LP weist das Bruttogehalt in der Lehrpraxis auf Basis einer 30-Stundenwoche aus (75 % vom KAGes-Bruttogrundgehalt). Eine allfällige Kinderzulage ist bei der Gehaltsberechnung zu berücksichtigen.
Ab Jänner 2025 ist das neue Grundgehalt sowohl bei der Antragsstellung für die Lehrpraxis-Förderung als auch bei der monatlichen Auszahlung an die Turnusärztin bzw. den Turnusarzt zu verwenden.
Achtung: Die Förderunterlagen sind frühestens sechs Monate und spätestens acht Wochen vor Beginn der Lehrpraxis bei der Ärztekammer einzubringen (via E-Mail an ausbildung@aekstmk.or.at oder via Fax an: 0316/8044-143).
Die Rasterzeugnisse des absolvierten Spitalsturnus sind von der Turnusärztin bzw. vom Turnusarzt bis spätestens vier Wochen für Antritt der Lehrpraxis im Original vollständig und korrekt vorzulegen.
Die erforderlichen Unterlagen für die Lehrpraxis-Förderung sowie weitergehende Informationen finden Sie hier.
Wir empfehlen, die gegenständliche Information auch an Ihre lohnauszahlende Stelle (etwa Steuerberater) weiterzuleiten.
Die Lehrpraxisdauer verlängert sich bekanntlich ab 01.06.2025 auf neun Monate für Turnusärzt:innen, welche die Basisausbildung ab 01.06.2022 begonnen haben. Eine Bewilligung als Lehrpraxisinhaber:in bezieht sich auf Ärztin bzw. Arzt und Ordinationsstandort, deshalb gilt die Bewilligung sowohl für die sechs- als auch für die neunmonatige Lehrpraxis.
CAVE
Bitte beachten Sie: Bei Praxisverlegung oder Änderung der Ordinationsform (Einzelordination zu Gruppenpraxis oder umgekehrt) ist ein neuer Antrag auf Bewilligung als Lehr(-gruppen)praxis beim Land Steiermark zu stellen.
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