AERZTE Steiermark 07-08/2025
Neue Gemeindearztentgeltverordnung stärkt Kindergesundheit und Vorsorge
Nach mehr als einem Jahrzehnt ohne Anpassung wurde in der Steiermark eine umfassende Einigung zur Valorisierung der gemeindeärztlichen Entgelte erzielt - gültig seit 10. Juli.
Die neue Vereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven und konstruktiven Miteinanders aller Partner – auch in Phasen harter Verhandlungen – und sichert die sanitätsbehördliche Grundversorgung mit besonderem Fokus auf Kindergesundheit und Vorsorge.
Versorgungssicherheit
„Die Einigung zur Gemeindearztentgeltverordnung ist ein klares Signal, dass die Landespolitik – allen voran Landeshauptmann Mario Kunasek, Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom und Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl – gemeinsam mit den kommunalen Partnern Verantwortung für die Zukunft der sanitätsbehördlichen Versorgung übernimmt. Damit schaffen wir die Grundlage, um die Attraktivität der gemeindeärztlichen Tätigkeit zu stärken, wie beispielsweise die Erhöhung um 144 % bei der Schuluntersuchung für jedes untersuchte Kind deutlich macht. Das gewährleistet Versorgungssicherheit für die steirische Bevölkerung.“, betont Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer für Steiermark.
Nachhaltig verbessert
Die jetzt abgeschlossene Gemeindearztentgeltverordnung ist das Ergebnis eines langjährigen Prozesses und intensiver Abstimmung zwischen den maßgeblichen Partnern auf Landes- und Kommunalebene. Ziel der Vereinbarung ist es, die Rahmenbedingungen für gemeindeärztliche Tätigkeiten – wie schulärztliche Untersuchungen, Totenbeschauen und sanitätsbehördliche Aufgaben – nachhaltig zu verbessern. Dietmar Bayer, Kurienobmann der Niedergelassenen Ärzte, ergänzt: „Nach 11 Jahren konnte das leidige Kapitel der Nichtvalorisierung der gemeindeärztlichen Tätigkeit unter der Ägide des Landeshauptmanns zukunftsweisend abgeschlossen werden. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der sanitätsbehördlichen Grundversorgung der Steiermark – insbesondere in Bezug auf Kindergesundheit und Vorsorge.“
Die jetzt erzielte Lösung ist ein starkes Zeichen für die konstruktive Zusammenarbeit aller relevanten Institutionen in der Steiermark und trägt wesentlich dazu bei, die medizinische Versorgung auch in Zukunft auf hohem Niveau sicherzustellen. Durch die Erlassung der Gemeindeentgeltverordnung ist nun eine Mindestentlohnung gesichert.
Fotocredit: envato_FamilyStock, Schiffer