AERZTE Steiermark 02/2026

 

Für Ärztinnen mit Praxis gibt es kein eigenes Karenz-Modell

Das Organisationstalent von berufstätigen Müttern wird nicht umsonst oft mit „Erfahrung im gehobenen Management“ umschrieben. Wir haben nachgefragt, vor welchen Herausforderungen steirische Ärztinnen mit Wahlarzt- oder Kassenpraxis stehen und wie sie diese (für sich) gelöst haben. Und wir haben einen Blick auf Erfahrungen zu Karenz und Väterkarenz im angestellten Bereich geworfen.

Kann man sich als Ärztin mit Praxis auf die „Auszeit“ während der Schwangerschaft und Karenz vorbereiten? „Nein, auch wenn man selbst Gynäkologin ist, weiß man ja nicht, wie die Schwangerschaft genau verlaufen wird“, schmunzelt Ina Suppan. Für ihre Wahlarztpraxis konnte sie zwar für ein paar Stunden eine Vertretung organisieren, jedoch nicht in vollem Umfang: „Es war sehr schwierig, überhaupt jemanden zu finden.“ Während der Schwangerschaft hat sie mit der Suche nach einer Vertretung begonnen, „aber man kann ja nicht vorhersagen, wie alles klappt, eine Schwangerschaft ist nicht gleich absehbar wie eine geplante Reise“. Patientinnen hat Suppan zum Glück keine verloren, sagt sie: „Manche mussten länger auf ihren Termin warten, aber es besteht zum Glück ein gutes und enges Vertrauensverhältnis. In manchen Fällen konnte eine Patientin auch zu einer der beiden Kolleginnen gehen, mit denen ich mir die Praxisräumlichkeiten teile.“ Kolleg:innen zu haben, die etwas abdecken können, sei wichtig, betont Suppan, die auf das Thema Brustkrebs spezialisiert ist.

Die Wahlarztpraxis sollte weiterlaufen

Eine Sprechstundenhilfe teilt sich die Gynäkologin ebenfalls mit den beiden Kolleginnen: „Sie war eine große Unterstützung und hat in der Zeit, in der ich nicht da war, sehr viel koordiniert, da sie die Patientinnen und uns gut kennt.“ Für die Ärztin waren das natürlich ebenso wie die Miete und die Vertretung laufende Kosten, die sie weiter tragen musste,  obwohl gerade bei der Sprechstundenhilfe viele Minusstunden anfielen. Die Entscheidung, eine Wahlarztpraxis während der Karenz weiterlaufen zu lassen, müsse jeder selbst treffen: „Es ist finanziell vielleicht nicht perfekt, aber mir war es sehr wichtig, dass für die Patientinnen jemand erreichbar ist.“

Als angestellte Ärztin sei eine Karenz leichter zu organisieren, meint Suppan, doch sie kann auch von ihren Erfahrungen aus der Schweiz berichten: „Ich habe 8 Jahre lang in der Schweiz gearbeitet und dort gibt es keine Karenz im österreichischen Sinn, sondern 14 Wochen gesetzlichen Mutterschaftsurlaub – ich kannte das also nur so.“ Deshalb war Suppan auch überrascht, dass man in Österreich in der Kinderkrippe eher schief angeschaut wird, wenn man sein Kind mit 5 oder 6 Monaten in die Betreuung geben möchte. „Ich kenne auch eine Kollegin, die nach 8 Wochen wieder zu arbeiten begonnen hat und bei der das Kindermädchen das Baby zum Stillen in die Praxis gebracht hat“, beschreibt sie, wie jede niedergelassene Ärztin versucht, das für sie beste Modell zu finden – ein Standardmodell, das für alle passt, gibt es eben nicht. Heute organisiert die Gynäkologin die Kinderbetreuung zusätzlich zur Krippe mit einem Au-pair: „Schließlich können die Kinder ja auch mal krank sein.“

Ihr Tipp: „Auf jeden Fall vorher mit anderen Ärztinnen sprechen und sich austauschen, damit man weiß, wie andere das organisieren und welche Erfahrungen sie gemacht haben. Ich hätte vor den Kindern auch nicht gedacht, wie wenig planbar das alles ist.“

Kein Back-up als Kassenärztin

Kassenvertrag und Karenz sind eine wirklich schwierige Kombination, wie man im Gespräch mit Allgemeinmedizinerin Katja Tritscher erfährt: „Bis einen Tag vor der Geburt habe ich gearbeitet und nach 3 Wochen war ich wieder zurück in der Ordination“, beschreibt Tritscher, die als Kassenärztin für Allgemeinmedizin eine Ordination in Bärnbach betreibt, wie es bei ihr abgelaufen ist. Nicht, weil sie es genau so wollte, sondern weil sie keine andere Wahl hatte. Dass es ihr in der Schwangerschaft so gut ging und sie keine Probleme hatte, war natürlich die – unplanbare – Voraussetzung dafür.

„Ein Back-up hätte ich nicht gehabt. Vor der Geburt habe ich niemanden gefunden, der in der Kassenordination für mich eingesprungen wäre.“ Danach hatte sie Glück, sagt sie: „Ein Studienkollege und langjähriger Freund hat, weil er mir helfen wollte, seine Karriereplanung so geändert, dass ich ihn anstellen und er einen großen Teil der Arbeit für mich übernehmen konnte.“ Trotzdem war die Allgemeinmedizinerin jeden Tag in der Ordination, „aber wenigstens nicht ab 7 Uhr Früh, sondern dann, wenn die Kinder versorgt waren“. Ein großer Vorteil in diesem Fall, dass die Ärztin direkt über ihrer Ordination wohnt. „Einfach war es sicher nicht. Allerdings würde ich auch nicht ein ganzes Jahr weg sein wollen, denn Medizin ist sehr personenbezogen und ich habe eine Verantwortung gegenüber meinen Patient:innen“, betont Katja Tritscher.

Für Kassenstelle die Karenz verkürzt

Dass immer alles anders kommen kann, als „frau“ es sich gedacht hat, sieht man am Beispiel der Ärztin Katharina Reinbacher-Stering: „Mein Vater hatte eine Kassenarztstelle und ich habe bei ihm vertreten. Unser Plan war eine Nachfolge-Praxis“, erzählt die Allgemeinmedizinerin. Weil sie dann aber schwanger wurde und sich während dieser Karenz für eine andere Kassenstelle bewarb, um Punkte zu sammeln, kam alles ganz anders: „Alle haben mir gesagt, dass ich diese Kassenstelle sowieso nicht bekommen werde, deshalb war es eine riesige Überraschung, als ich nur 3 Monate nach der Geburt meines Kindes die Zusage bekam.“ Alles musste also kurzfristig und schnell organisiert werden. Der Partner von Katharina Reinbacher-Stering ging in Karenz, „damit ich in die Ordination konnte“. Denn die Ärztin nahm die Kassenstelle, die sich so überraschend ergeben hatte, an: „Eine Kassenstelle war immer mein Traum und ich habe mir gedacht, entweder nehme ich an oder ich verpasse meine Chance.“ Ein großes Danke gebühre ihrem Partner und den Eltern, sagt Katharina Reinbacher-Stering: „Sonst hätte ich das nicht durchziehen können; man braucht unbedingt ein gutes Netz. Es war insgesamt herausfordernd, aber ich bin auch unendlich froh über die Kassenstelle – für mich war es der richtige Weg!“ Eines betont die Allgemeinmedizinerin aber auch: „Ein zweites Kind geht sich mit der Kassenstelle nicht aus. Ich würde allen Ärztinnen, die eine Kassenstelle anstreben, raten, Kinder davor zu bekommen.“ Ein eigenes Modell, das eine Karenz auch während eines Kassenvertrags möglich mache, wäre deshalb wünschenswert, sagt sie.

Eigene Modelle für Kassensystem gefordert

„An den Beispielen sieht man, dass eine Karenz für viele Ärztinnen mit Praxis extrem schwierig zu organisieren ist. Es braucht definitiv eigene Modelle, vor allem im Kassensystem, damit Ärztinnen einfacher in Karenz gehen können. Die Attraktivierung der Kassenstellen ist – auch von Seiten der Politik – immer wieder Thema – und hier haben wir eine wichtige Stellschraube, mit der wir Kassenstellen für Ärztinnen attraktivieren können“, betont Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer für Steiermark.

Im Angestellten-Verhältnis

Im Vergleich zu den Ärztinnen, die eine eigene Kassen- oder Wahlarztpraxis haben, sind für angestellte Ärztinnen wie Birgit Wolff Mutterschutz und Karenz natürlich gesetzlich klar geregelt. Sie ist als Fachärztin für Gynäkologie am LKH Oststeiermark in Hartberg in Karenz gegangen, erzählt sie: „Im Angestellten-Verhältnis ist das für eine Ärztin ja verhältnismäßig unkompliziert – wie für andere Angestellte eben auch. Man macht die Meldung der Schwangerschaft, der Beginn des Mutterschutzes ist entsprechend des berechneten Geburtstermins festgelegt, außer es gibt Gründe für eine Frühkarenz.“ Die Oberärztin hat dann das 1-Jahres-Modell für die Karenz in Anspruch genommen. „Dass es für angestellte Ärztinnen klare gesetzliche Regelungen gibt, ist schon ein großer Vorteil gegenüber dem niedergelassenen Bereich.“

„Wir sind in Hartberg ein tolles Team – da sind alle füreinander da und wir unterstützen uns gegenseitig“, betont Birgit Wolff. Seit der Geburt ihrer Tochter arbeitet die Gynäkologin und Mutter von 2 Kindern nicht mehr Vollzeit, sondern ist zu

75 % angestellt: „Damit habe ich zumeist einen freien Tag pro Woche. Auch unseren Dienstplan machen wir gemeinsam, was die Organisation des Familienalltags deutlich erleichtert.“

Option Väterkarenz

Eine weitere Möglichkeit in Bezug auf die Karenz, ist die so genannte Väterkarenz: Die Inanspruchnahme dieser Option ist bei angestellten Ärzten weit verbreitet, weiß Jürgen Prattes. Der an der Universitätsklinik für Innere Medizin tätige Facharzt hat die Zeit mit dem Nachwuchs ebenfalls genossen und war selbst im Papamonat und für 2 Monate in Väterkarenz. „Dafür gibt es ja auch einen Rechtsanspruch, daher funktioniert das organisatorisch mit dem Arbeitgeber alles gut.“ Viele Ärzte wählen das Modell 12+2, meint er; bei diesem Modell ist ein Elternteil 12 und der andere Elternteil 2 Monate in Karenz. „Wichtig ist es auf jeden Fall, was die Meldung beim Arbeitgeber betrifft, alle Fristen einzuhalten – und wenn man eine gute Gesprächsbasis hat, macht man sich die Details gemeinsam aus.“

Rechtlich

Rechtlich sieht das folgendermaßen aus: Im Angestelltenverhältnis können Eltern nach dem Mutterschutz grundsätzlich abwechselnd in Elternkarenz gehen, wenn es einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind gibt und man für zumindest 2 Monate zu Hause bleibt. Der Elternteil, der unmittelbar im Anschluss an die Schutzfrist in Karenz gehen will, muss dem Arbeitgeber Beginn und Dauer innerhalb von 8 Wochen bzw. 12 Wochen nach Geburt des Kindes bekanntgeben. Bei einem späteren Antritt hat die Meldung mindestens 3 Monate vorher zu erfolgen.

Einen Anspruch auf die volle Karenzdauer bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes gibt es nur, wenn jeder Elternteil mindestens 2 Monate in Karenz geht. Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende, wenn kein zweiter Elternteil vorhanden ist oder dieser keinen Anspruch auf Karenz hat (was für Selbständige, Studierende oder Arbeitslose gilt). Sonst endet die Karenz mit Ende des 22. Lebensmonats des Kindes. Ebenso endet die Karenz mit Ende des 22. Lebensmonates des Kindes, wenn nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch nimmt. 

 

Foto: envato_Artranq, istock_fotostorm