AERZTE Steiermark 07-08/2026
e-Zuweisung als Start für eHealth-Zukunftsvereinbarung
Die Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens schreitet zügig voran. Mit der neuen eHealth-Zukunftsvereinbarung werden sämtliche Digitalisierungsprojekte für die kommenden Jahre für den gesamten niedergelassenen Bereich geregelt.
Die Bundeskurie Niedergelassene Ärzte hat mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger eine eHealth-Zukunftsvereinbarung abgeschlossen, die für die niedergelassenen Ärzt:innen alle Digitalisierungsprojekte der kommenden Jahre festlegt. Für Ärzt:innen entstehen daraus konkrete Pflichten – aber auch neue Möglichkeiten.
Das erste Projekt, das bei den niedergelassenen Ärzt:innen ausgerollt und weiterentwickelt werden soll, ist die e-Zuweisung. Bei der e-Zuweisung handelt es sich um die elektronische Erfassung, Übermittlung und Einlösung von Zuweisungen. Das Service wird mit 8 Leistungsarten zur verpflichtenden Nutzung ab dem 01.10.2027 eingeführt.
Die bereits umgesetzten Leistungsarten der e-Zuweisung können aktuell im Rahmen einer Pilotierungsphase – bis zum Zeitpunkt der Verpflichtung – freiwillig genutzt werden.
Folgende 6 Leistungsarten stehen bereits jetzt zur Verfügung: MR, CT, Knochendichtemessung, Humangenetische Untersuchungen, klinisch psychologische Diagnostik und nuklearmedizinische Untersuchungen. Diese Leistungsarten sind bereits in Großteilen der Arztsoftware-Module umgesetzt.
Folgende 2 weitere Leistungsarten sind geplant: Röntgen-Therapie und Röntgen/Sonographie. Diese Leistungsarten sind derzeit noch nicht in den Modulen umgesetzt, werden aber im Zuge der Evaluierungsphase entwickelt und eingeführt.
Nutzungspflicht & Ausnahme
Die Nutzungspflicht ab 01.10.2027 gilt für alle Vertragsärzt:innen sowie Vertragsgruppenpraxen, die einen kurativen Einzelvertrag mit einem Krankenversicherungsträger abgeschlossen haben. Sie umfasst außerdem Wahlärzt:innen, die die e-card-Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben. Ausgenommen von der verpflichtenden Verwendung sind Vertragsärzt:innen, die zum 01.10.2027 das 68. Lebensjahr bereits vollendet haben oder die Einzelverträge bis 30.09.2027 kündigen und deren Einzelvertrag am 31.12.2027 endet.
Förderung
Die Bundeskurie Niedergelassene Ärzte konnte erreichen, dass die entstehenden Kosten der Weiterentwicklung dieses Service durch die Sozialversicherung einmalig gefördert werden.
Die Förderhöhe beträgt € 420,- pro Vertragsärztin/Vertragsarzt bzw. Vertragsgruppenpraxis.
Der Förderbetrag wird einmalig an jene Vertragspartner:innen ausbezahlt, die das e-card-Service „e-Zuweisung“ als integriertes Softwaremodul in ihrer Arztsoftware kontinuierlich verwenden. Die Förderung wird auch an jene Vertragsärzt:innen ausbezahlt, die unter die oben genannten Ausnahmen fallen und das Service freiwillig nutzen.
Für Wahlärzt:innen, die die e-card-Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben und der damit verbundenen Verpflichtung unterliegen, wird die Förderung durch die Sozialversicherung trotz unserer intensiven Bemühungen vorerst verwehrt. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Kosten für diese Digitalisierungslösung und andere nichtgeförderte Verpflichtungen in der Honorargestaltung zu berücksichtigen.
Förderabwicklung
Die Förderwürdigkeit ist erfüllt, wenn die e-Zuweisung 3 Monate kontinuierlich in der Arztsoftware integriert verwendet wurde. Softwaremodule, die probeweise lizenzfrei über einen bestimmten Zeitraum nutzbar sind, reichen zur Feststellung der Förderwürdigkeit nicht aus. Die Feststellung der Nutzung erfolgt automatisiert über die im e-card-System gespeicherten administrativen Daten. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Förderbetrag automatisch mit der nächsten monatlichen Förderauszahlung überwiesen. Es muss kein Antrag gestellt werden. Vertragsärzt:innen, die die Voraussetzungen bereits vor dem verpflichtenden Nutzungsdatum (01.10.2027) erfüllen, erhalten die Förderung vorab.
Die österreichische Ärzteschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel: Dokumentations-, Codierungs- und Kommunikationspflichten nehmen zu, während analoge Instrumente wie das Fax bereits Geschichte sind. Die eHealth-Zukunftsvereinbarung zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger bildet den verbindlichen Rahmen, um diese Maßnahmen geordnet und gemeinsam abgestimmt umzusetzen.
Weitere Infos: Kurie Niedergelassene Ärzte, Mathias Reinhart, MA ngl.aerzte@aekstmk.or.at
Foto: Schiffer, envato_sedrik2007