Notarzt-Reform

Gemäß § 36b Abs 4 ÄrzteG 1998 sind sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der ärztlichen Berufsausübung für die Dauer der SARS-COVID-19-Pandemie ausgesetzt.

Diverse Fortbildungsanbieter planen/veranstalten laufend Notarzt-Fortbildungen:
Die Fortbildungstermine werden im DFP-Kalender https://www.dfpkalender.at , dem Portal unserer Fortbildungsabteilung https://www.med.or.at/ oder der AGN https://www.agn.at/ laufend aktualisiert.

Die aktuelle Kundmachung der österreichischen Ärztekammer bezüglich der Notärztinnen/Notärzte-Verordnung sowie das Rasterzeugnis und das Logbuch finden Sie unter: https://www.aerztekammer.at/notarzt

 

Notärztliche Ausbildung:

Ärztin/Arzt mit bereits erlangtem ius practicandi

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der gem § 5 NA-V iVm Anlage 1 der NA-V aufgezählten notärztlichen Fertigkeiten und klinisch notärztlichen Kompetenzen, welche im Rahmen einer zumindest 33monatigen notärztlichen Qualifikation zu erwerben sind. (Rasterzeugnis)
  • Besuch und Absolvierung eines notärztlichen Lehrgangs
    • Theoretische und praktische Inhalte im Gesamtausmaß von zumindest 80 Lehreinheiten zu je mind. 45 Minuten
  • 20 dokumentierte notärztliche Einsätze mit Patientenversorgung unter freiwilliger notärztlicher Supervision
    • Verpflichtende Verwendung eines Logbuchs der ÖÄK (Nachweis)
  • Erfolgreiche Ablegung der Abschlussprüfung zur Notärztin/zum Notarzt


Turnusärztin/Turnusarzt

Voraussetzungen:

  • In Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder
  • In Ausbildung zur/zum Fachärztin/Facharzt
  • Erfüllung der gemäß § 5 NA-V iVm Anlage 1 der NA-V aufgezählten notärztlichen Fertigkeiten und klinisch notärztlichen Kompetenzen, welche im Rahmen einer zumindest 33monatigen notärztlichen Qualifikation zu erwerben sind. (Rasterzeugnis)
  • Absolvierung eines notärztlichen Lehrgangs
    • Theoretische und praktische Inhalte im Gesamtausmaß von zumindest 80 Lehreinheiten zu je mind. 45 Minuten
  • 20 dokumentierte notärztliche Einsätze mit Patientenversorgung unter notärztlicher Supervision
    • Verpflichtende Verwendung eines Logbuchs der ÖÄK (Nachweis)
  • Erfolgreiche Ablegung der Abschlussprüfung zur Notärztin/zum Notarzt

 


Notärztliche Fortbildung:

Notärztinnen/Notärzte haben regelmäßig eine zweitägige notärztliche Fortbildungsveranstaltung zu absolvieren. Diese Fortbildungsveranstaltung ist spätestens bis zum Ende des 36. auf die Abschlussprüfung oder den Abschluss der letzten Fortbildung folgenden Monatsletzten zu absolvieren.

Mit Abschluss einer notärztlichen Fortbildung wird ein neues befristetes Diplom Notärztin/Notarzt ausgestellt. Wird ein Refresher ab dem 01.07.2019 besucht, erfolgt der Übergang ins neue Notarztsystem und es gilt weiterhin die dreijährige Fortbildungsfrist (§ 40 Abs 8 ÄrzteG iVm § 31 Abs 3 NA-V), aber es wird ein neues Diplom ausgestellt.


Leitende Notärztinnen/Notärzte:

Leitende Notärztinnen/Notärzte haben regelmäßig eine von der Österreichischen Ärztekammer anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Leitende Notärztinnen/Notärzte zu besuchen. Diese Fortbildungsveranstaltung ist jeweils spätestens bis zum 48. auf den Abschluss des Weiterbildungslehrgangs oder der letzten Fortbildung für Leitende Notärztinnen/Notärzte folgenden Monatsletzten zu absolvieren.

Ärztinnen/Ärzte, die über ein Diplom Notärztin/Notarzt „alt“, also ein unbefristetes Diplom nach dem alten Notarztsystem verfügen, haben nach dem 01.07.2019 eine Fortbildung innerhalb der Fristen nach § 40 Abs 3 ÄrzteG alte Fassung (vor BGBl I 20/2019) zu absolvieren, d.h. nach vier Jahren. Nach erfolgreicher Absolvierung einer Fortbildungsveranstaltung erhalten diese Notärztinnen/Notärzte ein befristetes Diplom und werden somit fließend in das neue System übergeführt.


Weiterbildung zur/zum Leitenden Notärztin/Notarzt

Voraussetzungen:

  • Mindestens dreijährige Tätigkeit als Notärztin/Notarzt im Rahmen eines organisierten Notarztdienstes oder einer zumindest gleich langen Ausübung einer notärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Krankenanstalt
  • Vorliegen einer gültigen Berechtigung als Notärztin/Notarzt
  • Nachweis eines von der ÖÄK anerkannten Weiterbildungslehrgangs
    • Theoretische und praktische Inhalte im Gesamtausmaß von zumindest 60 Unterrichtseinheiten zu je mind. 45 Minuten
    • Abschlussprüfung

 

Kosten

Die Ausstellung des Diploms für Notärztinnen/Notärzte sowie für Leitende Notärztinnen/Notärzte, die ihre notärztliche Ausbildung nach dem 01.07.2019 beginnen, beläuft sich auf einmalig € 127,75.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖÄK

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Alle Angaben ohne Gewähr. Für weitere Rückfragen und/oder konkrete Anregungen wenden Sie sich bitte an das Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie Katastrophenmedizin, Kontakt Frau Celina Sauseng, 0316 8044-47 bzw. notaerzte@aekstmk.or.at