7. Mai 2024


Blaulicht-Richtlinie der KAGes

„Uralt-Paragraf“ wird aus Blaulicht-Richtlinie der KAges eliminiert – Ärztekammer lobt Überarbeitung als „wichtige Maßnahme“ für Patientinnen und Patienten

Wegfall der 30-Kilometer- bzw. Bezirks-Begrenzung kann Menschenleben retten.

Ein Passus in der internen Blaulicht-Richtlinie der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes erschwerte es diensthabenden Ärztinnen und Ärzten bisher, verlässlich rasch im jeweiligen Landeskrankenhaus einzutreffen und gefährdete Patientinnen bzw. Patienten sicher behandeln zu können. Diensthabende Ärztinnen und Ärzte in Landeskrankenhäusern erhielten bisher nur dann eine Blaulichtgenehmigung, wenn sie entweder im Bezirk wohnten, in dem sich das jeweilige LKH befindet oder nicht mehr als 30 Kilometer zu fahren hatten. Dieser „Uralt-Paragraf“ wurde nun aus der KAGes-Richtline gestrichen. Damit erhalten Ärztinnen und Ärzte, die außerhalb dieses Radius wohnen, mit weitaus höherer Wahrscheinlichkeit ein Blaulicht für ihr Auto und können damit im Ernstfall – Beispiel sind etwa die Nierenblutung nach einem Unfall, ein lebensbedrohlicher Darmverschluss oder ein Herzinfarkt, der das baldige Setzen eines Stents mittels Herzkatheters nötig macht – weit schneller bei ihren Patientinnen und Patienten sei.

Für die Überarbeitung der Richtlinie hatte sich Gesundheitslandesrat und Arzt Karlheinz Kornhäusl erfolgreich stark gemacht. Das Blaulicht macht es Ärztinnen und Ärzten möglich, im Ernstfall etwa durch die Rettungsgasse auf der Autobahn zu fahren oder nicht vor einem durch einen wegen eines Sondertransports blockierten Tunnel warten zu müssen.

Der Präsident der Ärztekammer Steiermark, Michael Sacherer, lobte die Änderung als „wichtige Maßnahme zum Schutz der Steirerinnen und Steirer, die in manchen Fällen sogar Menschenleben retten kann“.

Ähnlich sieht es der Kurienobmann der angestellten Ärztinnen und Ärzte, Vizepräsident Gerhard Posch. Durch die Streichung der 30-Kilometer- bzw. Bezirks-grenzen-Regelung könnten „mehr Menschen innerhalb der vorgesehenen Zeit von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten behandelt werden“. Er verwies darauf, dass viele Ärztinnen und Ärzte außerhalb der 30-Kilometer-Zone respektive der Bezirksgrenzen lebten.