Aufgaben
der Ärztekammer für Steiermark
> I. Grundsätze:
> II. Funktionärinnen und Funktionäre:
> III. Kammeramt:
> IV. Zusammenwirken von Funktionären und Mitarbeitern:
I. Grundsätze:
1. Die Ärztekammer ist eine politisch und finanziell unabhängige Interessenvertretung. Sie ist ausschließlich ihren Mitgliedern, den steirischen Ärztinnen und Ärzten, verpflichtet.
2. Der Nutzen für die Mitglieder, deren Zufriedenheit und positive Einstellung zur Ärztekammer für Steiermark und die damit in Konnex stehende Wirkung auch für die Patienten und die Gesellschaft, stehen im Zentrum der Aufgaben der Ärztekammer für Steiermark.
3. Das Ziel ist eine leistungsfähige und moderne Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Steiermark nach dem jeweiligen letzten Stand der medizinischen Erkenntnis und Lehre, in deren Rahmen die steirischen Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf bestmöglich ausüben können; in diesem Zusammenhang sieht sich die Ärztekammer als wichtiger Mitgestalter und Initiator der Gesundheitspolitik.
4. Die Ärztekammer ist eine innovative, professionelle und effiziente Dienstleistungsorganisation, die sich im Interesse und zum Nutzen der Ärztinnen und Ärzte laufend weiterentwickelt. Dabei nimmt sie die Herausforderung gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen offensiv wahr.
5. Die Ärztekammer ist als flexible am Mitglieder - Einzelnutzen orientierte Servicekammer organisiert und erbringt Leistungen, die den Ärztinnen und Ärzten individuell Erfolg und Erfüllung im Beruf ermöglichen.
6. Gleichzeitig erfüllt die Ärztekammer elementare Gemeinschaftsaufgaben. In diesem Sinne ist sie eine notwendige und starke Interessenvertretung für die Gesamtheit der Ärztinnen und Ärzte und vertritt in Wahrung dieses Auftrages die Interessen ihrer Mitglieder in öffentlichen Einrichtungen.
7. Besonders wichtige Aufgabe der Ärztekammer ist es, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen der Arztgruppen zu schaffen.
8. Die Ärztekammer sorgt für die Einhaltung und zeitgemäße Entwicklung der Berufsordnung. Zur Sicherung des Standesansehens achtet sie bewusst auf die Wahrung der ärztlichen Berufsethik und fördert ihre Darstellung nach innen und außen.
9. Zur Aufrechterhaltung der Qualität medizinischer Versorgung ist es Aufgabe der Ärztekammer für Steiermark, für die klare Abgrenzung ärztlicher Leistungen von denen anderer nichtärztlicher medizinischer Leistungsanbieter zu sorgen, gleichzeitig aber die Zusammenarbeit im Interesse der Patienten zu forcieren. Zu diesem Aufgabenbereich gehört es auch, die Erbringung medizinischer Leistungen durch nicht ausgebildete und nicht dazu befugte Personen zu unterbinden.
10. Die Kurien der angestellten Ärzte und der niedergelassenen Ärzte haben das gemeinsame Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Spital und extramuralem Bereich zu intensivieren, Schnittstellenfragen zu Gunsten der Patienten, der Ärztinnen und Ärzte und Fragen des rationellen Einsatzes der begrenzten finanziellen Mittel zu lösen.
11. Gemeinsame Aufgabe der zwei Kurien ist die Umsetzung der ärztlich - medizinischen Qualitätssicherung, basierend auf der Erkenntnis, dass nur die Ärztinnen und Ärzte selbst funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen können; Vorgaben von außen (von der Politik, von den Krankenkassen, usw.) werden abgelehnt.
12. Im Zentrum der Bemühungen der Kurie der angestellten Ärzte stehen:
- die qualitätvolle ärztliche Ausbildung,
- die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsmöglichkeiten,
- gute Arbeitsbedingungen,
- der Abbau von Bürokratie und Administration,
- die Sicherung angemessener Gehälter und Sondergebühren sowie
- der arbeitsrechtliche Schutz für angestellte Ärztinnen und Ärzte
13. Die Kurie der niedergelassenen Ärzte vertritt sowohl die Interessen von Kassenvertragsärzten als auch die der Wahlärzte. Im Mittelpunkt steht die Schaffung angemessener struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
- alternative Berufsmöglichkeiten,
- der Ausbau des Privatleistungssektors,
- die Ausbildung medizinischer Hilfsberufe,
- die Vertretung der Interessen spezifischer Arztgruppen (z. B. Distriktsärzte, Sportärzte, etc.)
gehören ebenfalls zu den Aufgabengebieten der Kurie.
14. Die ärztliche Fortbildung beruht auf Freiwilligkeit. Kein anderer Beruf ist in einem so hohen Grad an lebenslange und kontinuierliche Fort- und Weiterbildung gebunden. Daher unterstützt die Ärztekammer für Steiermark die Ärztinnen und Ärzte massiv in ihren Bemühungen zur Umsetzung der ärztegesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung einerseits durch die Veranstaltung von Seminaren, Kursen, Kongressen und vielfältigen Weiterbildungsangeboten und andererseits durch Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der ärztlichen Fortbildung (z.B. Diplom-Fortbildungs-Programm).
15. Mit Hilfe professioneller, ethisch einwandfreier Öffentlichkeitsarbeit vertritt die Ärztekammer alle ihre Mitglieder. Zentral Inhalte sind die seriöse und kompetente Darstellung des Leistungsspektrums, der Leistungsbereitschaft sowie der Verantwortung und der Arbeitsbedingungen der steirischen Ärzteschaft. Wichtige Maßnahmen sind die Publikation des monatlich erscheinenden AERZTE Steiermark – Magazins, systematische Medienarbeit und Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen.
16. Die Ärztekammer für Steiermark ist finanziell unabhängig; sie finanziert sich im Wesentlichen aus den Kammerumlagen ihrer Mitglieder und orientiert sich dabei an einer den Kurien zugeordneten verursachergerechten Finanzierung. Sie bemüht sich um einen sparsamen und effizienten Einsatz der Kammermittel.
17. Die Ärztekammer für Steiermark unterhält eine standeseigene Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung (Wohlfahrtsfonds); mit entsprechenden Leistungen (AIHV - Leistungen, Leistungen im Krankheits- und Todesfall sowie im Falle eines wirtschaftlichen Notstandes) garantiert sie die soziale Sicherheit für die steirischen Ärztinnen und Ärzte.
Dieser Wohlfahrtsfonds bietet eine gegenüber den staatlichen Systemen gleichwertige, umfassende soziale Absicherung. Dabei vermeidet er aber deren Schwächen und Fehler. Im Gegensatz zu marktwirtschaftlichen Systemen ist er nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Die Prinzipien des Wohlfahrtsfonds sind:
- Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit,
- Kontinuität,
- Solidarität,
- soziale Gesinnung,
- wirtschaftliche Absicherung u. a. durch Langfristigkeit der Rücklagen,
- langfristige Leistungsgarantie und
- Flexibilität bei Einzelanliegen.
In allen grundlegenden Entscheidungen, die das standeseigene Versorgungswerk betreffen, wird Einstimmigkeit der Fraktionen angestrebt.
Das Leistungsangebot des Wohlfahrtsfonds ist - basierend auf dem Grundsatz der demokratischen Selbstverwaltung - am Willen der Mitglieder orientiert und verschafft die von den steirischen Ärztinnen und Ärzten gewünschten Leistungen in
Konkurrenzfähigkeit mit privaten Anbietern. Zu diesem Zweck ist das Vermögen des Wohlfahrtsfonds bei Einhaltung der nötigen Sicherheit möglichst Ertrag bringend einzusetzen.
Das Motto des Wohlfahrtsfonds ist: Sicherheit aus eigener Kraft.
18. Die Ärztekammer bemüht sich um einen ständigen Entwicklungsprozess, um ihre Vertretungsaufgaben den aktuellen Erfordernissen entsprechend wahrnehmen zu können und ihren Mitgliedern das bestmögliche zeitgemäße Service zu bieten.
II. Funktionärinnen und Funktionäre:
1. Funktionäre sind demokratisch gewählte Vertreter der Ärzteschaft. Sie verstehen sich als Entscheidungsträger in einer Selbstverwaltung mit ausgeprägtem Mitgliederbezug und bemühen sich kontinuierlich um den persönlichen Dialog mit den Kammerangehörigen. Ebenso unterhalten sie den notwendigen Kontakt mit den für die Steiermark wichtigen Gesundheitspolitikern und sonstigen Entscheidungsträgern.
2. Die Funktionäre bekleiden ihr Amt nicht hauptamtlich, sondern üben ihren ärztlichen Beruf weiterhin aus und sind daher in der Lage, die Probleme der steirischen Ärztinnen und Ärzte authentisch zu definieren.
3. Der Schwerpunkt der Aufgaben der Funktionäre liegt in der Festlegung und Verfolgung berufs- und gesundheitspolitischer Ziele, der dazu notwendigen Strategien und der Beschlussfassung zur Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen. Im Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen fungieren sie als Drehscheibe der Meinungen und Anliegen zwischen den Ärztinnen und Ärzten und ihrer Kammer. Die Teilnahme am operativen Bereich bezieht sich primär auf das aus dem medizinischen Fachwissen und der praktischen Berufserfahrung notwendige Maß.
4. Alle unternehmerischen Entscheidungen treffen die dafür gesetzlich vorgesehenen Organe.
III. Kammeramt:
1. Die hauptamtlichen Angestellten des Kammeramtes sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Dienstleistungsbetriebes, sehen die Ärzte als Kunden und bemühen sich um bestmögliche Servicequalität. Sie erfüllen ihre Aufgaben kompetent, rasch und zuvorkommend.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kammeramtes identifizieren sich mit den Berufsanliegen der steirischen Ärztinnen und Ärzte.
3. Die Aufgaben der Angestellten liegen im operativen Bereich durch Erledigung von Sacharbeiten und in der Grundlagen-Vorbereitung für politische Entscheidungen und Umsetzung derselben.
4. Ein Schwerpunkt ist der Servicebereich und der tägliche beratende und helfende Umgang mit den Ärztinnen und Ärzten.
5. Die Angestellten sind bemüht, ein möglichst hohes Spezialwissen zu erreichen, was einen hohen Grad an Kompetenz für alle mit der ärztlichen Berufsausübung zusammenhängenden Fragen ermöglicht. Daher wird auch ein besonderes Augenmerk auf die laufende Fortbildung und Schulung der Mitarbeiter gelegt.
IV. Zusammenwirken von Funktionären und Mitarbeitern:
Funktionäre und Mitarbeiter bemühen sich, bei Wahrung der jeweiligen Schwerpunkte, in konstruktiver Zusammenarbeit die ihnen gestellten Aufgaben bestmöglich im Sinne der steirischen Ärzte umzusetzen.
Dieses Leitbild ist die Basis für das Selbstverständnis, die Ziele, Aufgaben und berufspolitischen Aktivitäten der Ärztekammer für Steiermark in Gegenwart und Zukunft.
Stand Juni 2007
Sprachliche Gleichbehandlung
Personenbezogene Bezeichnungen werden in diesem Text in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form verwendet. Sofern personenbezogene Bezeichnungen in Ausnahmefällen zum Zwecke der Erhaltung der gebotenen Lesbarkeit in geschlechtsspezifischer Form verwendet werden, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.